13.03.2019 Brüssel. Für eine saubere, vernetzte und automatisierte Mobilität auf den Straßen in der EU: Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) neue Vorschriften verabschiedet, mit denen kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) auf Europas Straßen schneller eingeführt werden können. Die neue Technologie wird es Fahrzeugen ermöglichen, miteinander, mit der Straßeninfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern besser zu kommunizieren, z.B. über Gefahrensituationen, Straßenarbeiten und die Steuerung der Ampelphasen.
Die für Mobilität und Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc erklärte: „Dieser Beschluss gibt unter anderem den Fahrzeugherstellern und Straßenbetreibern die lang erwartete Rechtssicherheit, die für den Beginn der großmaßstäblichen Einführung von C-ITS-Diensten in ganz Europa erforderlich ist. Gleichzeitig ist er offen in Bezug auf neue Technologien und Marktentwicklungen. Er wird einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der Straßenverkehrssicherheit leisten und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vernetzten und automatisierten Mobilität.“
Ab diesem Jahr werden Fahrzeuge, Verkehrsschilder und Autobahnen mit der erforderlichen Technik ausgestattet, um genormte Nachrichten an allen Verkehrsteilnehmer zu senden.
In den Spezifikationen werden die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den verschiedenen verwendeten kooperativen Systemen festgelegt. Die Interoperabilität ermöglicht es allen damit ausgerüsteten C-ITS-Stationen, Nachrichten mit anderen Stationen sicher in einem offenen Netz auszutauschen.
Die neuen Vorschriften, die mit den Vorschlägen der Juncker-Kommission für saubere Mobilität in Einklang stehen, sind ein weiterer Schritt, um den europäischen Mobilitätssektor zu modernisieren und auf die Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts vorzubereiten. Sie tragen ferner zum Erreichen des langfristigen Ziels der EU bei, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr bis 2050 auf nahe Null zu senken („Vision Null“).
Die nächsten Schritte
Der Beschluss der Kommission hat die Form eines delegierten Rechtsakts. Im Anschluss an die Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat zwei Monate Zeit, Einwände gegen sein Inkrafttreten zu erheben.
Hintergrund
Der Rechtsakt basiert auf der ITS-Richtlinie‚ mit der die Einführung dieser innovativen Verkehrstechnologien in ganz Europa beschleunigt wird. Mehrere Interessenträger nutzten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer vierwöchigen öffentlichen Konsultation im Januar zu dem Entwurf des Rechtsakts zu äußern.
Die Kommission hat im Mai 2018 außerdem vorgeschlagen, Pkw, Lkw und Busse mit neuen und erweiterten Sicherheitsfunktionen auszustatten, z.B. mit Notbremssystemen, intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystemen und Systemen für einen verbesserten Schutz von Fußgängern und Radfahrern (siehe vollständige Liste hier). Diese Funktionen bilden eine wesentliche Vorausetzung für die automatisierte Mobilität und dürften die führende Rolle der EU-Industrie in diesem wichtigen Bereich stärken. Die Verhandlungen der beiden gesetzgebenden Organe über diesen Vorschlag werden morgen beginnen.
Links zum Thema:
MEMO: Sicherheit im Straßenverkehr: Neue Vorschriften für eine saubere, vernetzte und automatisierte Mobilität auf den Straßen in der EU
Kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität (CCAM)
EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.