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„NextGenerationEU“: EU-Kommission stellt Leitlinien für Aufbau- und Resilienzfazilität vor © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

17.09.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) in ihrer jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum im Jahr 2021 die nächsten Schritte für die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgelegt. „Die Aufbau- und Resilienzfazilität bildet das Kernstück von NextGenerationEU. Sie ist unser wichtigstes Instrument, um die derzeitigen Herausforderungen durch die Coronavirus-Pandemie als langfristige Chancen zu nutzen“, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Die Mitgliedstaaten benötigen klare Leitlinien, damit sichergestellt ist, dass die 672 Milliarden Euro der Fazilität in die unmittelbare wirtschaftliche Erholung Europas und zugleich in langfristiges nachhaltiges und inklusives Wachstum investiert werden. Diese Leitlinien legen wir heute vor und sind bereit, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien zu unterstützen.“

Mit der Veröffentlichung der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum leitet die Kommission den diesjährigen Zyklus des Europäischen Semesters ein. In der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum des letzten Jahres hat sie eine neue Wachstumsstrategie auf der Grundlage des europäischen Grünen Deals und des Konzepts der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht. Die diesjährige Strategie für nachhaltiges Wachstum setzt die letztjährige fort. Die in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum des letzten Jahres ermittelten vier Dimensionen – makroökonomische Stabilität, Produktivität, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit – dienen weiterhin als Leitprinzipien, an denen sich die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sowie deren nationale Reform- und Investitionsprogramme ausrichten. Diese Dimensionen stehen im Mittelpunkt des Europäischen Semesters und stellen sicher, dass die neue Wachstumsagenda dazu beiträgt, die Grundlagen eines grünen, digitalen und nachhaltigen Aufschwungs zu schaffen.

Damit die Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch genommen werden kann, sollten die Mitgliedstaaten Entwürfe für Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen, in denen die nationalen Investitions- und Reformprogramme im Einklang mit den genannten politischen Kriterien der EU dargelegt werden. Die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sollten den wirtschaftspolitischen Herausforderungen Rechnung tragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre, insbesondere in den Zyklen 2019 und 2020, aufgezeigt wurden. Außerdem sollten die Pläne den Mitgliedstaaten helfen, wirtschaftlich zu wachsen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, soziale Resilienz zu erhöhen und den ökologischen und digitalen Wandel zu meistern.

Die Kommission legt heute außerdem eine Standardvorlage für die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sowie zusätzliche Leitlinien zu deren optimaler Darstellung vor.

Vorzeigeprojekte

Die Pläne sind in allen Mitgliedsstaaten relevant, erfordern umfangreiche Investitionen und bergen ein großes Potenzial für Profite aus dem zweifachen ökologischen und digitalen Wandel durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, Investitionen und Reformen in folgenden Schlüsselbereichen aufzunehmen:

  • Vorantreiben – Frühzeitige Bereitstellung zukunftssicherer, sauberer Technologien und Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes erneuerbarer Energien.
  • Renovieren – Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude.
  • Aufladen und Auftanken – Förderung zukunftssicherer sauberer Technologien zur Beschleunigung des Einsatzes nachhaltiger, erschwinglicher und intelligenter Verkehrsmittel, der Schaffung von Lade- und Betankungsstationen und Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Verbinden – rasche Einführung schneller Breitbanddienste für alle Regionen und Haushalte einschließlich Glasfaser- und 5G-Netze.
  • Modernisieren – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienste einschließlich der Justiz- und Gesundheitssysteme.
  • Expansion – Steigerung der Cloud-Kapazitäten für industrielle Daten und Entwicklung der leistungsfähigsten, fortschrittlichsten und nachhaltigsten Prozessoren.
  • Umschulen und Weiterbilden – Anpassung der Bildungssysteme, um digitale Kompetenzen zu fördern, Schul- und Berufsausbildung für alle.

Die Durchführung der Fazilität wird von der Taskforce „Aufbau und Resilienz“ der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen koordiniert. Ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz von Präsidentin Ursula von der Leyen wird der Task Force politische Orientierung geben, damit die Fazilität kohärent und wirksam umgesetzt wird.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich so rasch wie möglich über den Legislativvorschlag zu einigen, damit die Fazilität am 1. Januar 2021 einsatzbereit ist.

Die Frist für die Einreichung der Aufbau- und Resilienzpläne läuft am 30. April 2021 ab. Die Mitgliedstaaten werden jedoch aufgefordert, ihre Vorentwürfe ab dem 15. Oktober 2020 vorzulegen. Die Mitgliedstaaten sollten so bald wie möglich in einen breit angelegten, alle maßgeblichen Interessenträger einbeziehenden politischen Dialog eintreten, um ihre Aufbau- und Resilienzpläne vorzubereiten. Dabei sollten sie sich mit der Aufbau-Taskforce sowie der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen austauschen.

Links zum Thema:

Fragen und Antworten: Kommission stellt nächste Schritte für die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro vor

Mitteilung: Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Leitlinien für die Mitgliedstaaten für Aufbau- und Resilienzpläne

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Vorlage für Aufbau- und Resilienzpläne

Aufbau- und Resilienzfazilität – Gewährung von Finanzhilfen

Das Europäische Semester

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.