05.04.2019 Brüssel. EU-Kommissar Karmenu Vella hat heute (Freitag) die Unterstützung der EU für die europäischen Fischer für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen bekräftigt. Fischern soll der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden. Fischern aus den EU27 sollen zudem Ausgleichszahlungen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für gewährt werden, wenn sie plötzlich nicht mehr in britischen Gewässern fischen können.

Die Kommission hatte beide Notfallmaßnahmen im Januar vorgeschlagen, sie waren von den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament Ende März angenommen worden.

Aus Sicht der Europäischen Kommission bleibt ein geordneter Brexit auf Basis des zwischen den EU27 und Großbritannien ausgehandelten Austrittsabkommens die beste Lösung. Die Kommission respektiert, aber bedauert, die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten.

Links zum Thema:

Pressekonferenz von EU-Kommissar Karmenu Vella am 5.4.2019

Brexit-Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger

Website der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit

Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten

Websites der Mitgliedstaaten für den Fall eines Austritts ohne Abkommen

Mitteilung zu Reisen

Factsheets über Reisen, Bürgerrechte, Studienaufenthalte und Verbraucherrechte

Fragen und Antworten zu Erasmus

Fragen und Antworten zu einem No-Deal-Szenario

Informationen für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben

Für EU-Unternehmen

Auswahl von Materialien über Zölle und indirekte Steuern (einschließlich einer einfachen 5-Punkte-Checkliste) für Unternehmen

Informationen zur Landwirtschaft

Informationsblatt „Sieben Dinge, die Unternehmen in den 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten“

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.