12.06.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat am Mittwoch (12.06.2019) vor dem Europäischen Rat (Artikel 50) am 29. Juni eine Bestandsaufnahme der Vorbereitungs- und Notfallmaßnahmen der EU für den Brexit vorgelegt. Nach Auffassung der Kommission erfüllen die bisherigen Vorbereitungen auf ein Szenario ohne Abkommen weiterhin ihren Zweck und es besteht keine Notwendigkeit, bisher getroffene Maßnahmen inhaltlich zu ändern. Die Kommission bereitet sich seit Dezember 2017 auf einen No-Deal-Brexit vor. Bislang hat die Kommission 19 Legislativvorschläge vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat haben 18 davon angenommen. Über den verbleibenden Vorschlag – die Notfallverordnung über den EU-Haushalt für 2019 – wurde eine politische Einigung erzielt, sodass er voraussichtlich noch in diesem Monat förmlich angenommen wird.

Neben den Legislativvorschlägen hat die Kommission 63 Rechtsakte ohne Gesetzescharakter erlassen und 93 Hinweise zur Vorbereitung auf den Brexit veröffentlicht.

Angesichts der anhaltenden Unsicherheit im Vereinigten Königreich in Bezug auf die Ratifizierung des – mit der britischen Regierung im November 2018 vereinbarten – Austrittsabkommens und der allgemeinen innenpolitischen Lage bleibt ein Szenario ohne Abkommen am 1. November 2019 ein durchaus möglicher, wenn auch nicht erstrebenswerter Ausgang.

Die Kommission erinnert daran, dass es in der Verantwortung aller Interessenträger liegt, sich auf sämtliche Szenarien vorzubereiten. Da ein Szenario ohne Abkommen nach wie vor möglich ist, fordert die Kommission alle Interessenträger nachdrücklich auf, die aufgrund der Fristverlängerung zur Verfügung stehende zusätzliche Zeit zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben, um sich auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorzubereiten. Die heutige Mitteilung enthält Einzelheiten zu den umfangreichen Vorbereitungen in der EU-27 in Bereichen wie Aufenthaltsrechte und Sozialversicherungsansprüche der Bürger, Zoll und Steuern, Verkehr, Fischerei, Finanzdienstleistungen sowie Arzneimittel, Medizinprodukte und chemische Stoffe.

No-Deal-Szenario

Bei einem Szenario ohne Abkommen würde das Vereinigte Königreich ohne Übergangsregelungen zu einem Drittland. Ab dem Zeitpunkt des Austritts würde das gesamte Primär- und Sekundärrecht der EU nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Einen Übergangszeitraum, wie er im Austrittsabkommen vorgesehen ist, gäbe es dann nicht. Dies würde natürlich erhebliche Störungen für Bürger und Unternehmen mit sich bringen und schwerwiegende negative wirtschaftliche Auswirkungen haben, die im Vereinigten Königreich im Verhältnis viel stärker wären als in den Mitgliedstaaten der EU-27.

Wie von Präsident Juncker am 3. April 2019 im Europäischen Parlament dargelegt, sollte das Vereinigte Königreich im Falle eines No-Deal-Szenarios als Vorbedingung drei wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Trennung von der EU angehen, bevor die EU Gespräche über die künftigen Beziehungen in Erwägung ziehen kann: 1) Schutz und Wahrung der Rechte der Bürger, die vor dem Brexit ihr Recht auf Freizügigkeit genutzt haben, 2) Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat eingegangen ist, und 3) Achtung von Wortlaut und Geist des Karfreitagsabkommens und Wahrung des Friedens auf der Insel Irland sowie Erhaltung der Integrität des Binnenmarkts.

Links zum Thema:

No-Deal-Brexit: Europäische Kommission nimmt vor Juni-Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) Bestandsaufnahme der Vorbereitungen vor
Presseinformation der EU-Kommission vom 12.06.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.