Der Rat der Europäischen Union hat seine eigenständige Liste der Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Sanktionsregelung gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) Gegenstand restriktiver Maßnahmen sind, überprüft. Er hat die bestehenden Sanktionen gegen die in der Liste aufgeführten Personen und Einrichtungen, die aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten bestehen, bestätigt.

16.07.2019 Brüssel/Straßburg – Die in der Liste aufgeführten Personen und Einrichtungen unterliegen Sanktionen, weil sie zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Die EU hat insgesamt 57 Personen eigenständig gelistet. Zusätzlich hat sie im Rahmen ihrer eigenen Sanktionsregelung die Vermögenswerte von 9 Einrichtungen eingefroren. Sie hat zudem alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates umgesetzt, mit denen 80 Personen und 75 Einrichtungen, die derzeit auf der VN-Liste stehen, mit Sanktionen belegt werden.

Die Sanktionen gegen die DVRK sind die strengsten Sanktionen, die die EU je gegen ein Land verhängt hat. Sie wurden als Reaktion auf die Entwicklung von Nuklearwaffen und ballistischen Flugkörpern angenommen, mit der die DVRK gegen zahlreiche Resolutionen des VN-Sicherheitsrates verstößt. Die EU setzt nicht nur die Sanktionen der Vereinten Nationen um, sondern verhängt auch eigenständig Sanktionen gegen die DVRK, um die VN-Sanktionen zu ergänzen und zu verstärken.

Die EU hat wiederholt ihre feste Überzeugung geäußert, dass dauerhafter Frieden und eine Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel mit friedlichen Mitteln erreicht werden müssen und dass der diplomatische Prozess als einzige Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels fortgesetzt werden muss.

Das letztendliche Ziel, das von der gesamten internationalen Gemeinschaft geteilt wird und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verkündet wurde, ist und bleibt die vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel.

Dieser Beschluss wurde vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ im Anschluss an die jährliche Überprüfung der Sanktionen angenommen. Die betreffenden Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 16. Juli 2019 veröffentlicht.

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