Notverfahren für Handelsstreitigkeiten bei WTO-Streitigkeiten tritt in Kraft © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

30.04.2020 Brüssel. Heute (Donnerstag) tritt die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren in Kraft, die die EU und andere Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO Ende März eingeführt haben. Damit kann das Verfahren auf Streitigkeiten zwischen den teilnehmenden WTO-Mitgliedern angewendet werden und sichert ein funktionierendes, zweistufiges Streitbeilegungssystem in der WTO, einschließlich einer unabhängigen und unparteiischen Berufungsinstanz.

Die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren spiegelt die üblichen WTO-Regeln wider und steht allen Mitgliedern der Organisation offen, die sich anschließen möchten, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.

Die unterzeichnenden WTO-Mitglieder werden nun damit beginnen, einen Pool von 10 Schiedsrichtern einzurichten, die für künftige Berufungen in Anspruch genommen werden könnten. Ziel ist es, die Zusammensetzung dieses Pools innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

Links zum Thema:

TRADE: Interim appeal arrangement for WTO disputes becomes effective
Nachricht der EU-Kommission vom 30.04.2020.

EU und 15 Mitglieder der Welthandelsorganisation führen Notberufungsverfahren für Handelsstreitigkeiten ein
Presseinformation der EU-Kommission vom 27.03.2020.

Vorschlag der EU für eine Reform des Berufungsgremiums

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland