22.03.2019 Straßburg – Das Europäische Parlament stimmt in der kommenden Woche über neue Regeln ab, um die Rechte der Käufer beim Erwerb materieller und digitaler Güter online und offline zu stärken.

Das Europäische Parlament stimmt am 27. März über zwei Richtlinien ab, die das Recht der Verbraucher auf Erhalt einer Entschädigung beim Kauf eines fehlerhaften Produkts stärken und die Gesetze der Mitgliedstaaten harmonisieren, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Verkäufer in der gesamten EU zu schaffen.

Digitale Inhalte

Die neuen Regeln über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte sind durch die neuen Technologien notwendig geworden. In vielen Mitgliedstaaten gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften für den Verkauf digitaler Inhalte wie Apps, Musik oder Spiele. Es kann für die Verbraucher schwierig sein, zu wissen, was sie unternehmen können, wenn bei ihrem Kauf etwas schiefläuft.

Digitale Verträge sollen sowohl bei Abonnements (zum Beispiel für einen Musik-Streaming-Dienst) als auch bei einmaligen Käufen (wie beispielsweise eines Spiels auf dem Smartphone) unter die neuen Regeln fallen. Die Verbraucher sollen nicht nur bei der Zahlung von Geld geschützt werden, sondern auch, wenn sie mit der Angabe von personenbezogenen Daten, wie es bei sozialen Netzwerken der Fall ist, „bezahlen“.

Die Verbraucher hätten Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen, wenn das Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.

Materielle Güter

Ist die Software in das erworbene Produkt eingebettet, wie es beispielsweise bei intelligenten Geräten (wie intelligente Kühlschränke) der Fall ist, so werden die Käufer durch die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels geschützt.

Die neuen Vorschriften sollen für Online- und Offline-Käufe aller materiellen Güter in der gesamten EU gelten und zielen darauf ab, die Schutzstandards der einzelnen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Handel für kleine Unternehmen fördern, indem das Verbrauchervertrauen gestärkt und Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen wird.

Käufer in der gesamten EU hätten dann zwei Jahre Zeit, sich bei fehlerhaften Produkten an den Verkäufer zu wenden, unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Produkt um eine App oder eine Waschmaschine handelt.

Darüber hinaus verdoppeln die neuen Regeln die Zeitspanne, in der Verbraucher von der Beweislast befreit bleiben. Das bedeutet, dass wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung oder Bereitstellung auftritt, davon ausgegangen wird, dass er von Anfang an bestanden hat: Die Käufer müssten somit nicht nachweisen, dass das Produkt, der digitale Inhalt oder die Dienstleistung fehlerhaft ist.

Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen die Richtlinien billigen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.