14.05.2021 Brüssel. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland weist Berichte zurück, denen zufolge deutsche Stiftungen in China angeblich aufgrund einer Klausel im EU-China-Investitionsabkommen künftig nur noch von Chinesen geleitet werden dürften. Dies ist nicht korrekt. Das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) ist ein Investitionsabkommen und kann wie alle Handels- und Investitionsabkommen der EU nur für kommerzielle Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte gelten. Die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung des sozialen oder politischen Wandels sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten. „Vorgaben für ausländische Nichtregierungsorganisationen in China (oder in der EU) fallen eindeutig nicht in den Regelungsbereich des Abkommens“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland.
Das Investitionsabkommen enthält den Vorbehalt Chinas in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten im produzierenden Gewerbe oder zur Erbringung von Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Erwerbszweck ausgeführt werden. China hat sich in all seinen früheren Handelsabkommen, einschließlich der WTO, die Möglichkeit vorbehalten, solche Investitionen zu regulieren.
Dieser Vorbehalt präjudiziert in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.
Links zum Thema:
EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionen
Presseinformation der EU-Kommission vom 30.12.2021.
Fragen und Antworten: Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.