Prüfung des Medienstaatsvertrages © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

28.04.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat überprüft, ob der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages mit dem EU-Recht vereinbar ist und Deutschland die Bemerkungen mitgeteilt. „Einige Bestimmungen des deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind. Das EU-Recht schützt den freien Binnenmarkt für europäische Anbieter ebenso wie die Medienvielfalt“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, heute (Dienstag) in Berlin. „Die Bemerkungen der EU-Kommission sind jedoch kein verfahrenstechnisches Hindernis für den Abschluss des Medienstaatsvertrags. Mit unseren Kommentaren wollen wir die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht in Einklang gebracht werden kann.“

„Wir sehen mit einiger Sorge, dass die Mitgliedstaaten zunehmend mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften versuchen, Probleme von grenzüberschreitendem Ausmaß anzugehen. Das ist unseres Erachtens eine eher uneffektive Herangehensweise, um die europäischen Werte und eine vielfältige Medienlandschaft im Online-Umfeld zu fördern“, so Wojahn weiter.

„Die Regulierung von Plattformen wird auf europäischer Ebene angegangen. Die Kommission hat bereits angekündigt, bis Ende dieses Jahres ein Gesetzespaket für digitale Dienste vorzuschlagen, den sogenannten Digital Services Act. Hiermit werden die Verantwortlichkeiten großer Online-Plattformen im gesamten Binnenmarkt geklärt, auch mit Blick auf das Ziel, die Medienvielfalt zu fördern. Viele Medienunternehmen, auch aus Deutschland, haben bereits starkes Interesse an einer europäischen Lösung bekundet.“

Die Kommission teilt voll und ganz das Ziel, das mit dem deutschen Entwurf des Medienstaatsvertrags verfolgt wird. Auch die Kommission setze sich für Medienvielfalt ein, online ebenso wie offline. Sowohl die E-Commerce-Richtlinie als auch die kürzlich überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) bekräftigen das Ziel des Medienpluralismus.

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Klarstellung der Kommission zu Vorwürfen von Interessenskonflikten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland