17.02.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission holt seit heute (Montag) in einer öffentlichen Konsultation Meinungen über mögliche Reformen der Richtlinie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID und MiFIR) ein. Die Regeln für die europäischen Wertpapiermärkte sind seit dem 3. Januar 2018 in Kraft und ein Eckpfeiler der Reformen, die die EU nach der Finanzkrise eingeführt hat. Sie zielen darauf ab, den Anlegerschutz zu verbessern und einen transparenten Handel mit Finanzinstrumenten zu gewährleisten. Obwohl die Regeln insgesamt gut funktioniert haben, könnten einige Anpassungen erforderlich sein.
Die heute gestartete Konsultation fragt insbesondere nach möglichen Änderungen der Anlegerschutzvorschriften, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Förderung der Beteiligung der Anleger an den Kapitalmärkten, der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors der EU und der Wahrung der Interessen der Anleger zu finden. Die Konsultation befasst sich mit der möglichen Einführung eines neuen Transparenzinstruments, das es Anlagemanagern, Anlageberatern und ihren Kunden ermöglicht, Zugang zu „Live“-Vermögenspreisen in der gesamten EU in einem konsolidierten Format („consolidated tape“) zu erhalten.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, der auch für die Union für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte zuständig ist, sagte: „Wir brauchen gut funktionierende Finanzmarktregeln, um sicherzustellen, dass die EU-Kapitalmärkte funktionieren, sowohl für die Unternehmen, die Finanzierungen aufnehmen, als auch für die Europäer, die ihr Geld investieren wollen. Dies ist eine wesentliche Komponente zur Stärkung unserer Kapitalmarktunion. Die heutige Konsultation soll sicherstellen, dass die MiFID zur Kapitalmarktunion und zu unseren umfassenderen politischen Prioritäten beiträgt.“
Die heutige Konsultation ist online verfügbar und läuft bis zum 20. April 2020. Sie wird in den kommenden Monaten in die legislative Arbeit der Kommission einfließen.
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Weitere Informationen zur MiFID-Richtlinie und zu anderen Regeln für die EU-Wertpapiermärkte
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.