19.08.2019 Brüssel. Angesichts der ungelösten Situation des Rettungsschiffs „Open Arms“ auf dem Mittelmeer hat die EU-Kommission heute (Montag) die Mitgliedstaaten eindrücklich zu einer humanitären Lösung aufgerufen. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos dankte Spanien für seine Bereitschaft, die „Open Arms“ in einen spanischen Hafen einfahren zu lassen. Die Kommission begrüßte auch die Bereitschaft Deutschlands und weiterer fünf Mitgliedstaaten, die Migranten an Bord der „Open Arms“ bei sich aufzunehmen. Sobald die Menschen von Bord gegangen sind, kann die Kommission die Umverteilung der Migranten koordinieren, wie von Spanien erbeten. Die Kommission selbst hat keinerlei Kompetenz bei der Bestimmung des Ortes für die Anlandung von Rettungsschiffen.
„Die Situation, dass Menschen tage- und wochenlang auf See festsitzen, ist unhaltbar. Wir werden abermals daran erinnert, dass berechenbare und nachhaltige Lösungen im Mittelmeer dringend nötig sind, um sicherzustellen, dass Menschen schnell und sicher an Land gehen können, und die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Das ist nicht die Verantwortung eines oder einiger Mitgliedstaaten, sondern liegt in der Verantwortung Europas als Ganzes“, hatte eine Kommissionssprecherin bereits am Freitag gesagt.
Neben Deutschland zeigten sich auch Frankreich, Luxemburg, Portugal, Rumänien und Spanien solidarisch und kündigten an, sich an der Umverteilung der Migranten an Bord der „Open Arms“ zu beteiligen. Die Kommission hatte sich in den letzten Wochen intensiv um eine Lösung bemüht und steht bereit, sich um die Koordinierung und operative Unterstützung vor Ort zu kümmern, sobald sie darum gebeten wird und solange bis eine europäische Lösung für das Ausschiffen der auf See geretteten Personen gefunden wurde.
Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten erneut nachdrücklich dazu auf, die Festlegung von vorläufigen Regelungen für die Ausschiffung voranzubringen. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hatte nach seinem letzten Treffen mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron die französisch-deutsche Initiative begrüßt, möglichst viele Mitgliedstaaten zusammenzubringen, die sich an vorübergehenden Regelungen für die Ausschiffung beteiligen. Das nächste Treffen ist für September in Malta geplant. Die Kommission steht bereit, diese Bemühungen mithilfe der EU-Agenturen operationell und finanziell zu unterstützen.
Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Monate mit Ad-hoc-Lösungen, kann mit vorübergehenden Regelungen ein systematischerer und besser koordinierter EU-Ansatz für die Ausschiffung verwirklicht werden. Solche Regelungen würden bedeuten, dass die Grundsätze der Solidarität und Verantwortung auf EU-Ebene in die Praxis umgesetzt werden und dazu dienen, die Zeitspanne bis zur Reform der Dublin-Verordnung zu überbrücken.
Die Kommission verfügt über keine Kompetenz bei der Koordinierung von Such- und Rettungseinsätzen auf See. Dafür sind die Mitgliedstaaten zuständig basierend auf nationalem und internationalem Recht. Gleiches gilt für die Bestimmung der Orte für die Ausschiffung. Die Kommission kann den Umverteilungsprozess koordinieren und vor Ort bei der Ausschiffung unterstützen, wenn sie darum gebeten wird.
Links zum Thema:
Statement der EU-Kommission im Wortlaut hier (19.08.) und hier (14.08.) als Videodatei
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.