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Sicherer Datenfluss: EU-Kommission und Republik Korea schließen Gespräche über angemessenes Datenschutzniveau ab © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

30.03.2021 Brüssel. Die EU-Kommission und die Republik Korea haben heute (Dienstag) die Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und der Republik Korea sicher fließen können. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten EU-Justizkommissar Didier Reynders und der Vorsitzende der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten Yoon Jong In den erfolgreichen Abschluss der Angemessenheitsgespräche zwischen der EU und der Republik Korea.

Der Angemessenheitsdialog bestätigte das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea im Bereich des Datenschutzes, das mit dem jüngsten Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Republik Korea und der Stärkung der Befugnisse der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Commission – PIPC) weiter zugenommen hat.

Auf der Grundlage dieser Ähnlichkeiten, die den kontinuierlichen Schutz des Austauschs personenbezogener Daten gewährleisten, wird eine Angemessenheitsfeststellung einen freien und sicheren Datenfluss von der EU in die Republik Korea ermöglichen.

Da sich eine solche Angemessenheitsfeststellung sowohl auf gewerbliche Betreiber als auch auf den öffentlichen Sektor erstreckt, wird sie nicht nur Unternehmern helfen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten übermitteln, sondern auch die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Vorteil beider Seiten erleichtern.

Zudem wird sie das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Korea als führende digitale Mächte stärken.

Beide Seiten waren sich darin einig, dass eine Angemessenheitsfeststellung neue Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Korea eröffnen wird, um auf der Grundlage ihres entschlossenen Eintretens für gemeinsame Werte im Bereich des Schutzes der Privatsphäre hohe Datenschutzstandards weltweit zu fördern.

Die Europäische Kommission wird nun das Beschlussfassungsverfahren einleiten, damit der Angemessenheitsbeschluss so bald wie möglich in den kommenden Monaten angenommen werden kann.

Die nächsten Schritte

Die Europäische Kommission wird nun das Verfahren zur Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Dazu gehören die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf die Republik Korea annehmen.

Hintergrund

Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließen, dass ein Drittland ein „angemessenes Schutzniveau“ bietet, das heißt einen Schutz personenbezogener Daten, der dem in der EU gebotenen Schutz im Wesentlichen gleichwertig ist. Angemessenheitsbeschlüsse haben zur Folge, dass personenbezogene Daten aus der EU (sowie aus Norwegen, Liechtenstein und Island) in dieses Drittland übermittelt werden können, ohne dass es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf.

Wie in ihrer Mitteilung zum Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt vom Januar 2017 angekündigt, trat die Kommission mit der Republik Korea in einen Dialog, um gemeinsam einen Angemessenheitsbeschluss gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erzielen. Ein wichtiger Schritt in den Angemessenheitsgesprächen war die jüngste Reform des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, mit der die Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse der PIPC, der unabhängigen Datenschutzbehörde der Republik Korea, gestärkt wurden. Diese Reform, die im August 2020 in Kraft trat, bestätigte die zentrale Bedeutung einer unabhängigen Datenschutzbehörde, die mit wirksamen Befugnissen ausgestattet ist und als zentraler Bestandteil eines modernen Datenschutzsystems sowie als Schlüsselelement der zunehmenden internationalen Angleichung der Datenschutzstandards fungiert. Ferner ebnete die Reform den Weg für den Abschluss der Angemessenheitsgespräche.

Im Rahmen dieser Gespräche einigten sich beide Seiten auf mehrere zusätzliche Garantien, die den Schutz personenbezogener Daten, die in der Republik Korea verarbeitet werden, erhöhen. Diese Garantien bieten einen stärkeren Schutz, beispielsweise in Bezug auf Transparenz, sensible Daten und die Weiterübermittlung. Die Vorschriften werden verbindlich und von der PIPC sowie den Gerichten durchsetzbar sein. Was den möglichen Zugang der Behörden der Republik Korea zu Daten, insbesondere für Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit, betrifft, so wird sich der mit dem künftigen Angemessenheitsbeschluss festgelegte Rahmen vor allem auf die starke Aufsichtsfunktion der PIPC stützen und den Zugang von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu Rechtsbehelfen erleichtern.

Nach seiner Annahme wird der Angemessenheitsbeschluss sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten an gewerbliche Betreiber in der Republik Korea sowie an Behörden erstrecken. Der Angemessenheitsbeschluss wird das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea ergänzen, das im Dezember 2015 förmlich ratifiziert wurde und das erste derartige Handelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land war. Im Jahr 2010 bauten die EU und die Republik Korea zudem ihre allgemeineren Beziehungen zu einer strategischen Partnerschaft aus, indem sie ein Rahmenabkommen unterzeichneten, das am 1. Juni 2014 in Kraft trat. Dabei handelt es sich um ein übergreifendes Abkommen über politische Zusammenarbeit, das mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea rechtlich verbunden ist.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.