14.01.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission will sicherstellen, dass alle Beschäftigten in der EU die Herausforderungen durch Klimawandel, Digitalisierung und demografischen Wandel bewältigen können. Daher hat sie heute (Dienstag) einen neuen Dialog zum Aufbau eines starken sozialen Europas und eine erste Konsultation der Sozialpartner zu gerechten Mindestlöhnen in der EU angestoßen. Die Kommission startet damit eine breit angelegte Diskussion darüber, wie Fortschritte auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erzielt werden können.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“, erklärte: „Europa erlebt derzeit einen einschneidenden Übergang. Angesichts des ökologischen und technologischen Wandels sowie einer alternden Bevölkerung will die Kommission dafür sorgen, dass die Menschen weiterhin im Mittelpunkt stehen und dass die Wirtschaft sich in den Dienst der Menschen stellt. Mit der europäischen Säule sozialer Rechte haben wir bereits ein entsprechendes Instrument. Nun wollen wir dafür sorgen, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und alle anderen Interessenträger sich für ihre Umsetzung einsetzen.“
Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, fügte hinzu: „Das Arbeitsleben von Millionen Europäerinnen und Europäern wird sich in den kommenden Jahren ändern. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, damit sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zukunft entfalten können. Europas innovative und inklusive soziale Marktwirtschaft muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen: Sie brauchen hochwertige Arbeitsplätze, die ein angemessenes Einkommen gewährleisten. Kein Mensch, keine Region und kein Mitgliedstaat darf auf der Strecke bleiben. Wir müssen uns weiterhin für die höchsten Standards auf den Arbeitsmärkten einsetzen, um allen Menschen in Europa ein menschenwürdiges und erfülltes Leben zu ermöglichen.“
Die Kommission hat heute zwei Initiativen vorgelegt:
1. Eine Mitteilung, die den Weg für einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte aufzeigt. In der Mitteilung werden die vielfältigen Herausforderungen beschrieben, mit denen Europa konfrontiert ist – vom Klimaschutz über Digitalisierung bis zum demografischen Wandel – und diesbezügliche Initiativen vorangebracht. Nur mit einer ehrgeizigen, nach vorne gerichteten Sozialpolitik kann Europa die sich aus diesen Herausforderungen ergebenden Chancen nutzen. Die Kommission startet hierzu eine breit angelegte Diskussion mit allen EU-Ländern, Regionen und Partnern.
2. Die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zu gerechten Mindestlöhnen. Die Kommission bittet um Beiträge dazu, wie sichergestellt werden kann, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhalten, der ihnen am Ort ihrer Arbeit ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Außerdem möchte die Kommission wissen, ob nach Ansicht der Sozialpartner ein Handeln der EU erforderlich ist und ob sie gegebenenfalls untereinander verhandeln möchten.
Geplante Initiativen zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
Ausgangspunkt für die heutigen Veröffentlichungen ist die europäische Säule sozialer Rechte, die im November 2017 auf höchster Ebene von Staats- und Regierungschefs und den EU-Organen proklamiert worden war. Die Kommission bittet alle EU-Staaten, Regionen und Partner um Beiträge dazu, wie weiter vorgegangen werden sollte und wie sie die Ziele der Säule verwirklichen wollen. Diese Überlegungen werden in einen Aktionsplan einfließen, der alle Beiträge widerspiegelt und 2021 der höchsten politischer Ebene vorgelegt werden soll.
Die Kommission stellt ihrerseits heute die von ihr geplanten Initiativen vor, die bereits zur Umsetzung der EU-Säule beitragen werden. Für 2020 sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU
- Europäische Gleichstellungsstrategie und Einführung verbindlicher Maßnahmen für mehr Lohntransparenz
- Aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen
- Aktualisierte Jugendgarantie
- Gipfel für Plattformarbeit
- Grünbuch zum Thema Altern
- Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
- Demografiebericht
- Europäische Arbeitslosenrückversicherung
Aufgebaut wird dabei auf den Arbeiten, die die EU seit der Proklamation der Säule im Jahr 2017 bereits geleistet hat. Doch Maßnahmen allein auf EU-Ebene werden nicht ausreichen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in den Händen nationaler, regionaler und lokaler Behörden sowie der Sozialpartner und aller einschlägiger Interessenträger auf allen Ebenen. Alle Europäerinnen und Europäer sollten die gleichen Möglichkeiten haben, sich zu entfalten – wir müssen das, was unsere Eltern und Großeltern aufgebaut haben, erhalten, anpassen und verbessern.
Die Kommission bittet alle Interessenträger, bis November 2020 ihre Ansichten zu einem sozialen Europa darzulegen. Wo gibt es Bedarf für weitere Maßnahmen? Welche konkreten Verpflichtungen zur Umsetzung der Säule können sie eingehen? Die Kommission sammelt diese Rückmeldungen über eine eigene Website . Sie wird sich um ein aktives Engagement und die Einbeziehung aller Partner bemühen – Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Auf der Grundlage der bis Ende November 2020 eingereichten Beiträge wird die Kommission Anfang 2021 einen Aktionsplan unterbreiten, in dem die während des Konsultationszeitraums eingegangenen Beiträge berücksichtigt werden.
Konsultation zu gerechten Mindestlöhnen
Die Zahl der Erwerbstätigen in der EU befindet sich auf einem Rekordhoch. Aber viele Menschen kommen trotz Arbeit finanziell kaum über die Runden. Präsidentin von der Leyen wünscht sich, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Union einen gerechten Mindestlohn erhalten, der ihnen am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.
Heute leitet die Kommission die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner – d.h. der Arbeitgeber und der Gewerkschaften – zur Frage gerechter Mindestlöhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU ein. Dabei nimmt sie die Rolle der Zuhörerin ein: Wir möchten wissen, ob die Sozialpartner der Ansicht sind, dass ein Tätigwerden der EU erforderlich ist, und wenn ja, ob sie selbst untereinander verhandeln wollen.
Es wird keinen Einheitsmindestlohn für alle geben. Jeder mögliche Vorschlag wird den nationalen Traditionen – seien es Tarifvereinbarungen oder Rechtsvorschriften – Rechnung tragen. Einige Länder verfügen bereits über ausgezeichnete Systeme. Die Kommission möchte sicherstellen, dass alle Systeme angemessen sind, eine ausreichende Reichweite haben, die umfassende Konsultation der Sozialpartner vorsehen und über einen geeigneten Aktualisierungsmechanismus verfügen.
In einem ersten Schritt leitet die Kommission die Konsultation der Sozialpartner ein, um ihre Ansichten zur möglichen Ausrichtung einer EU-Maßnahme einzuholen, die sicherstellen soll, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union durch angemessene Mindestlöhne geschützt sind. Die Kommission wird die Antworten der EU-Sozialpartner prüfen. Wenn die Rückmeldungen darauf hindeuten, dass ein Handeln auf EU-Ebene erforderlich ist, könnte eine zweite Phase der Konsultation der EU-Sozialpartner durchgeführt werden, in der es um die möglichen Inhalte einer EU-Initiative für gerechte Mindestlöhne ginge.
Bevor sie über das Vorgehen und das am besten geeignete Instrument entscheidet, wird die Kommission eine umfassende Folgenabschätzung durchführen und diese durch verschiedene Studien untermauern.
Die erste Phase der Konsultation erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Wochen. Wenn die Rückmeldungen dies erforderlich erscheinen lassen, kann in einer zweiten Phase der Konsultation der Schwerpunkt auf die möglichen Inhalte einer Initiative gelegt werden.
Die Sozialpartner können die Initiative der Kommission aussetzen, wenn sie beschließen, selbst für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten Verhandlungen aufzunehmen. Anderenfalls kann die Kommission einen Legislativvorschlag ausarbeiten, wenn sie ein Tätigwerden der Union nach wie vor für angebracht hält.
Hintergrund
Soziale Gerechtigkeit ist das Fundament der europäischen sozialen Marktwirtschaft und das ureigene Anliegen unserer Union. Ihr liegt der Gedanke zugrunde, dass soziale Gerechtigkeit und Wohlstand die Eckpfeiler für den Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft mit den höchsten Lebensstandards weltweit sind.
Wir leben in einer Zeit des Wandels. Klimawandel und Umweltverschmutzung erfordern eine Anpassung unserer Wirtschaft und Industrie, der Art, wie wir reisen und arbeiten, und der Produkte, die wir kaufen und essen. Es wird davon ausgegangen, dass die künstliche Intelligenz und die Robotik allein in den nächsten 5 Jahren weltweit fast 60 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, während viele andere Tätigkeiten sich verändern oder gar verschwinden. Die Demografie Europas verändert sich: Dank der Fortschritte in der Medizin und der öffentlichen Gesundheit leben wir heute länger und gesünder.
Diese Veränderungen, Möglichkeiten und Herausforderungen betreffen alle Länder und alle Europäerinnen und Europäer. Es ist sinnvoll, sie gemeinsam anzupacken und dem Wandel aktiv zu begegnen. Die europäische Säule sozialer Rechte ist unsere Antwort auf diese grundlegenden Ziele. Die Säule bringt 20 Grundsätze und Rechte zum Ausdruck, die im Europa des 21. Jahrhunderts für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind.
Links zum Thema:
Kommission stellt erste Überlegungen zur Schaffung eines starken sozialen Europas für einen gerechten Übergang vor
Presseinformation der EU-Kommission vom 14.01.2020.
Fragen und Antworten: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang
Factsheet: Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.