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Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Meinungen zu künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

07.06.2021 Brüssel. Alle Interessierten sind in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung zu nehmen. Die Europäische Kommission hat dazu heute (Montag) eine öffentliche Konsultation eingeleitet. „Europa wird beträchtliche nachhaltige Investitionen benötigen. Einen erheblichen Teil davon wird der private Sektor stemmen, doch für einen raschen ökologischen Wandel wird öffentliche Förderung benötigt“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. Mit den überarbeiteten Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzen.

Der Leitlinienentwurf enthält auch Vereinbarkeitskriterien für Schlüsselbereiche wie Infrastruktur für saubere Mobilität und Biodiversität sowie zur Ressourceneffizienz, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ermöglichen den Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt (einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie) sowie zur angemessenen Energieerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.

Im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften hat die Kommission eine Evaluierung der geltenden Leitlinien durchgeführt. Diese Bewertung ergab, dass die geltenden Vorschriften gut funktionieren, insgesamt zweckmäßig und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU sind. Gleichzeitig werden übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt begrenzt.

Die Evaluierung zeigte jedoch auch, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich sein könnten. Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften sollte der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollten die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Leitlinien, um Förderungen in neuen Bereichen (z.B. saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität) und aller Technologien, die den Grünen Deal voranbringen können, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energie, zu ermöglichen. Nach den überarbeiteten Vorschriften wären in der Regel Förderungen im Umfang von bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke zulässig. Außerdem könnten neue Beihilfeinstrumente wie CO2-Differenzverträge eingeführt werden.
  • Flexiblere Gestaltung und Straffung der geltenden Vorschriften: Die Beurteilung bereichsübergreifender Maßnahmen soll künftig einfacher werden und anhand eines einzigen Abschnitts der Leitlinien erfolgen. Zudem soll für große grüne Vorhaben, die im Rahmen bereits von der Kommission genehmigter Beihilferegelungen gewährt werden, die Pflicht zur Einzelanmeldung entfallen.
  • Einführung von Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam für besseren Klima- und Umweltschutz eingesetzt werden, auf das zur Erreichung der Umweltziele erforderliche Maß beschränkt bleiben und den Wettbewerb bzw. die Integrität des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen. Unter bestimmten Umständen werden die Mitgliedstaaten beispielsweise, wenn sie eine Förderregelung auflegen, Interessenträger zu den wichtigsten Merkmalen der Regelung konsultieren müssen.
  • Anpassung an die relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie und Gewährleistung der Kohärenz: Vor diesem Hintergrund soll unter anderem die Unterstützung fossiler Brennstoffe, insbesondere jener, die eine besonders starke Umweltverschmutzung bewirken und bei denen eine positive beihilferechtliche Beurteilung angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich ist, nach und nach eingestellt werden. Maßnahmen, die neue Investitionen in Erdgas umfassen, werden nur unter die Leitlinien fallen, sofern diese Investitionen nachweislich mit den Klimazielen der Union für 2030 und 2050 vereinbar sind.

Der Leitlinienentwurf und alle weiteren Informationen über die öffentliche Konsultation sowie nähere Angaben zur den vorgeschlagenen Änderungen sind online verfügbar.

Nächste Schritte

Der Entwurf der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird nicht nur Gegenstand der heute eingeleiteten gezielten öffentlichen Konsultation sein, sondern kurz vor Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen.

Die neuen Leitlinien sollen Ende 2021 angenommen werden.

Hintergrund

In den geltenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen solche Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Mit Blick auf die Stärkung des Binnenmarkts und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollten die Leitlinien, die auch Vorschriften über Beihilfen für Energieinfrastruktur und Erzeugungskapazitäten enthalten, einen schrittweisen Übergang zu einer marktbasierten Förderung ermöglichen. Außerdem wurden die Kriterien dargelegt, nach denen die Mitgliedstaaten energieintensive Unternehmen von den für die Förderung erneuerbarer Energien erhobenen Abgaben befreien können.

Die Leitlinien werden durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ergänzt, die Ex-ante-Vereinbarkeitskriterien enthält, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission durchführen können. Derzeit werden einige Teile der AGVO überarbeitet. Eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Bestimmungen wird voraussichtlich im Sommer 2021 stattfinden.

Die Überarbeitung der Leitlinien stützt sich auf die Evaluierung und verschiedene weitere Quellen, darunter die Beschlusspraxis, eine externe Studie und Beiträge von Interessenträgern. Ferner hat die Kommission 2020 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Im Herbst 2020 stieß sie eine europäische Diskussion über die Frage an, wie die Wettbewerbspolitik die Ziele des europäischen Grünen Deals weiter unterstützen kann, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsvorschriften und die Nachhaltigkeitsstrategien optimal Hand in Hand gehen. Dieser Prozess begann mit einer Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen und wurde im Februar 2021 mit einer von Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager geleiteten Konferenz fortgesetzt. Daraufhin gingen über 200 Beiträge ein, die auch in die Überarbeitung der Leitlinien einflossen.

Die jetzt durchgeführte öffentliche Konsultation soll dieses Datenmaterial ergänzen.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.