06.12.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands zur Verbesserung der Kapitalausstattung der staatlichen Norddeutschen Landesbank – Girozentrale (NordLB) keine Beihilfe umfassen. Vorgesehen sind eine direkte Investition in Höhe von 2,8 Milliarden Euro, Investitionen zum Umbau der Bank und eine Verkleinerung der NordLB, damit sie rentabel auf dem Markt tätig sein kann. Die EU-Wettbewerbshüter kamen zu dem Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, der Staat also eine Vergütung erhält, die unter denselben Umständen auch für einen privaten Kapitalgeber akzeptabel gewesen wäre.
Daher stellen die Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften dar. Die Europäische Zentralbank als zuständige Aufsichtsbehörde hat das Vorhaben am 29. November 2019 genehmigt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Das Vorhaben Deutschlands zielt darauf ab, dass die NordLB als stabile und rentable staatliche Bank fortbestehen kann, lässt aber die Möglichkeit einer künftigen Konsolidierung des gesamten deutschen Landesbankensektors offen. Wir haben festgestellt, dass der Staat zu Bedingungen investiert, die auch ein privater Eigentümer akzeptiert hätte; dies steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Bei der Prüfung wurde eng mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet, so auch mit der Europäischen Zentralbank.“
Die NordLB steht im Eigentum zweier Bundesländer (Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) und mehrerer regionaler Sparkassen. Anfang 2019 verzeichnete die Bank nach dem Verkauf eines Portfolios notleidender Kredite auf dem Markt Verluste im Geschäftsfeld Schiffsfinanzierung.
Deutschland meldete das Vorhaben, die NordLB zu Marktbedingungen zu rekapitalisieren, bei der Kommission an. Ziel der Rekapitalisierung ist es, i) die Bank in staatlichem Eigentum zu halten, ii) die Kapitalausstattung der Bank zu verbessern, iii) ihr einen angemessenen Kapitalpuffer zur Verfügung zu stellen und iv) angemessene strukturelle Maßnahmen durchzuführen, damit die Bank rentabel arbeiten kann.
Zu diesem Zweck planen die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Träger des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe, die NordLB durch bestimmte Maßnahmen zu unterstützen. So soll vor allem Ende 2019 ein Betrag in Höhe von insgesamt 2,8 Milliarden Euro in die Bank investiert werden. Ferner wird das Land Niedersachsen gegen entsprechende Vergütung Assetgarantien bereitstellen, die für die Bank zu einer Kapitalerleichterung im Umfang von 0,8 Milliarden Euro führen dürften.
Bewertung durch die Kommission
Der EU-Vertrag ist in Bezug auf öffentliches und privates Eigentum neutral. Nach den EU-Beihilfevorschriften stellt eine staatliche Maßnahme keine Beihilfe dar, wenn der betreffende Mitgliedstaat wie ein privater Kapitalgeber handelt und für das übernommene Risiko eine Vergütung erhält, die ein privater Kapitalgeber akzeptieren würde.
Kapitalzuführungen
Deutschland übermittelte der Kommission einen detaillierten Geschäftsplan für den Zeitraum 2019-2024, aus dem die langfristige Rentabilität der Bank hervorgeht. Er ist das Ergebnis komplexer
Verhandlungen zwischen den verschiedenen Interessenträgern in Deutschland. Insbesondere gewährleistet der Geschäftsplan eine erhebliche Umgestaltung und Verkleinerung der Bank. Die Umsetzung weitreichender Kostensenkungsmaßnahmen, einschließlich einer annähernden Halbierung der Belegschaft (Von etwa 5.670 Vollzeitstellen im Jahr 2018 auf 2.800-3.000 im Jahr 2024), und die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur haben bereits begonnen. Die Bank wird ihre Bilanzsumme um etwa ein Drittel verringern und aus dem verlustreichen Seeverkehrsgeschäft aussteigen.
Die Prüfung des Geschäftsplans durch die Kommission ergab, dass diese Umwandlung die Bank in die Lage versetzen wird, wieder rentabel zu arbeiten, sodass die öffentlichen Anteilseigner und das Sicherungssystem eine marktübliche Rendite für ihre Investitionen in Anteile an der Bank erhalten.
Garantien
Für die von Niedersachsen gewährten Garantien ergab die Bewertung der Kommission, dass die von der Bank gezahlten Garantiegebühren den marktüblichen Sätzen entsprechen und daher auch von einem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber akzeptiert worden wären.
Auf dieser Grundlage konnte die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass die von Deutschland vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bedingungen durchgeführt werden sollen, die ein privater Kapitalgeber akzeptieren würde, und dass die Maßnahmen zugunsten der NordLB folglich keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften umfassen.
Hintergrund
Die NordLB ist eine staatseigene Bank und steht mehrheitlich im Eigentum des Landes Niedersachsen. Anteile halten auch das Land Sachsen-Anhalt und regionale Sparkassen. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich auf rund 150 Milliarden Euro. Die notleidenden Kredite entsprechen einem Anteil von 2,7 Prozent an den gesamten Vermögenswerten und konzentrieren sich auf ein einziges Geschäftsfeld, nämlich den Seeverkehr, aus dem die Bank nun aussteigen will.
Nach den EU-Beihilfevorschriften stellt ein staatlicher Eingriff keine staatliche Beihilfe dar und unterliegt nicht der Beihilfenkontrolle, wenn der Mitgliedstaat zu Bedingungen eingreift, die ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter akzeptieren würde (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten).
Im Bankensektor hat die Kommission bereits mehrfach festgestellt, dass von Mitgliedstaaten durchgeführte Maßnahmen marktkonform waren und daher keine staatlichen Beihilfen darstellten, so u.a. in den nachstehenden Fällen:
- staatliche Rekapitalisierung der rumänischen CEC-Bank,
- Absicherungsregelung für Bankvermögenswerte in Griechenland,
- staatliche Rekapitalisierung der portugiesischen Caixa Geral de Depósitos,
- italienische Garantieregelung für die Verbriefung notleidender Kredite (Fondo di Garanzia sulla Cartolarizzazione delle Sofferenze – GACS),
- ungarische staatliche Vermögensverwaltungsgesellschaft (MARK).
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb die nicht vertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister unter der Nummer SA.49094 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.