Statement der EU zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

05.02.2020 Brüssel. Im Vorfeld des Internationalen Tags „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ am morgigen 6. Februar haben der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission, Josep Borrell, die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, und die Kommissarin für internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, in einer gemeinsamen Erklärung die Entschlossenheit der EU bekräftigt, der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende zu setzen.

Sie erklärten:

„Über ihren Körper dürfen nur die Mädchen und Frauen selbst entscheiden. Sie sollten unter keinen Umständen erleben müssen, dass ihrem Körper Gewalt angetan oder er missbraucht wird. Die weibliche Genitalverstümmelung stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der körperlichen Unversehrtheit von Frauen dar. Heute erheben wir gemeinsam unsere Stimme und sagen: Das Maß ist voll. Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung.

Präsidentin Ursula von der Leyen stellt mit ihrer Agenda für Europa die Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt und den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt der EU-Gleichheitspolitik. Die geplante Strategie der Europäischen Union für die Gleichstellung von Frauen und Männern umfasst die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, so auch der weiblichen Genitalverstümmelung. Derzeit finanziert die Europäische Union in Portugal, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Deutschland sieben Projekte im Rahmen des Europäischen Netzwerks zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung. Zudem stellt die Kommission über den Aktionsbereich Daphne der EU-Programme weiterhin Mittel für Projekte zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt bereit.

Die Europäische Union erörtert im Rahmen ihrer Menschenrechtsdialoge mit Partnerländern, wie der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende gesetzt werden kann. Die Möglichkeit dazu bieten der Erlass von Gesetzen und Vorschriften zur Verhinderung und Kriminalisierung dieser Praktiken, Maßnahmen zur Prävention sowie zum Schutz und zur Betreuung der Opfer, Sensibilisierungsmaßnahmen oder der Aufbau fachlicher Kapazitäten. Diese Arbeit wird durch konkrete Projekte unterstützt. Die Europäische Union tätigt ferner im Rahmen der Spotlight-Initiative, die sie gemeinsam mit den Vereinten Nationen durchführt, erhebliche Investitionen, um die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in besonders betroffenen Ländern zu unterstützen.

Es bleibt aber noch viel zu tun. Zwar werden immer mehr politische Verpflichtungen eingegangen und Mittel bereitgestellt, um die weibliche Genitalverstümmelung bis 2030 zu beenden, doch die Lösung des Problems ist zu langsam. Die Europäische Union arbeitet mit den Opfern, betroffenen Gemeinschaften und Experten zusammen, um die Geschlechterstereotypen und sozialen Normen zu durchbrechen, damit Frauen und Mädchen keine Genitalverstümmelung mehr erleiden müssen. Keine Sitte, Tradition, Kultur, Religion oder vermeintliche Ehre kann ein so gefährliches Verbrechen rechtfertigen, mit dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen getreten werden.

Wir werden unsere Arbeit fortsetzen und alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen. Wir müssen der weiblichen Genitalverstümmelung ein für alle Mal ein Ende setzen.“

Hintergrund

Die weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder aus nichtmedizinischen Gründen verletzt werden.

Weltweit haben mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen eine Genitalverstümmelung erlitten. Mindestens 500.000 von ihnen leben in Europa. Aktuellen Schätzungen zufolge wird sich die Zahl der Opfer in den Jahren 2015 bis 2030 voraussichtlich auf 68 Millionen Mädchen in 25 Ländern belaufen.

FGM wird aus kulturellen, religiösen und/oder sozialen Gründen an jungen Mädchen zwischen dem Säuglingsalter und 15 Jahren verübt. Genitalverstümmelung stellt eine Form der Kindesmisshandlung und der Gewalt gegen Frauen und Mädchen dar und hat kurz- und langfristig schwerwiegende körperliche und psychische Folgen.

Auch in der Europäischen Union besteht für viele Mädchen und Frauen die Gefahr einer Genitalverstümmelung oder sie mussten sie bereits erleiden. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen hat die Verbreitung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen in der Europäischen Union untersucht und kürzlich eine Studie über die Verbreitung von FGM in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta und Zypern veröffentlicht.

Genitalverstümmelung ist eine Form von Gewalt an Frauen, die mit dem Übereinkommen von Istanbul des Europarats unter Strafe gestellt wurde. Das Übereinkommen wurden von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und bislang von 21 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die EU unterzeichnete es im Juni 2017 und beabsichtigt, es zu ratifizieren.

Die Europäische Union setzt sich weiter für die vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ein, die die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen im Rahmen ihres Ziels Nummer 5 für die Gleichstellung der Geschlechter sowie im spezifischen Ziel 5.3 für die Beseitigung schädlicher Praktiken thematisiert.

In den Maßnahmen im Außenbereich und der Entwicklungszusammenarbeit war die Beendigung der weiblichen Genitalverstümmelung eine der Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2014-2019. Sie wurde durch konkrete Maßnahmen wie das Gemeinsame Programm zur Beendigung der weiblichen Genitalverstümmelung umgesetzt, mit dem 11 Millionen Euro für die Bekämpfung dieser Praktiken in 17 Partnerländern bereitgestellt wurden.

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Fragen und Antworten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.