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Statement von Birgit Honé zur Forderung des Europäischen Parlaments gegen eine Absenkung der EU-Kofinanzierungssätze © Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 13.02.2019.

HANNOVER. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am (heutigen) Mittwoch den Bericht von Constanze Krehl (S&D) und Andrey Novakov (EPP) über die sogenannte Dachverordnung zu den Strukturfonds angenommen und sich damit klar gegen eine Absenkung der EU-Kofinanzierungssätze ausgesprochen. Dazu Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung:

„Das Europäische Parlament hat heute eine wichtige Hürde in der Gesetzgebung für die nächste Förderperiode ab dem Jahr 2021 genommen. Ich habe mich im Vorfeld in Brüssel deutlich gegen eine Absenkung der EU-Kofinanzierungssätze ausgesprochen und viele Gespräche geführt. Geringere EU-Anteile würden nämlich viele Regionen mit den zu erbringenden Eigenanteilen finanziell überfordern. Konsequenz wäre, dass in diesen Regionen EU-geförderte Projekte nicht mehr stattfinden könnten.
Außerdem setzt sich das Europäische Parlament dafür ein, in der kommenden Förderperiode trotz geringer werdender Mittel weiterhin sämtliche Regionen zu fördern. Demnach würden auch stärker entwickelte Regionen wie beispielsweise das Emsland oder sich im Übergang befindliche Regionen wie Lüneburg weiter gefördert werden. Das begrüße ich sehr. Zumal zur Diskussion stand, künftig EU-weit nur noch die schwächsten Regionen zu fördern.

Das heutige Votum des Europäischen Parlamentes ist gerade in Zeiten wachsender EU-Skepsis ein wichtiges Signal. Durch die Kohäsionsmittel fördern wir den Zusammenhalt vor Ort durch gute Projekte und machen die EU auf diese Weise greifbar. Wir legen hier ein ganz wichtiges Fundament für das gemeinsame friedliche Zusammenleben und für den Zusammenhalt in unserem Land. Gleichwohl müssen sich nun Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten schnell einigen, damit wir in den Regionen Planungssicherheit bekommen.“

Hintergrund:
Bei der sogenannten Dachverordnung handelt es sich um einen „Vorschlag für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa“. Hierin werden gemeinsame Vorgaben für die davon umfassten Förderbereiche in einer Verordnung zusammengefasst.
Das Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) sind gemeinsam Gesetzgeber. Im nächsten Schritt muss sich der Rat der Europäischen Union positionieren.