03.07.2019 Brüssel. Im Einklang mit der üblichen Praxis hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) für die Monate bis zur Ernennung der neuen Kommission Übergangsregeln mit praktischen Vorkehrungen für den Kandidaten für das Amt des Präsidenten/gewählten Präsidenten und die designierten Kommissionsmitglieder angenommen. Die Europäische Kommission als Organ ist für einen reibungslosen Übergang zwischen dem derzeitigen und dem nächsten Kommissionskollegium verantwortlich. Diese Regelungen entsprechen denjenigen, die im Jahr 2014 zur Vorbereitung des Amtsantritts der Juncker-Kommission erlassen wurden. In ihnen wird berücksichtigt, dass sowohl der Kandidat für das Amt des Präsidenten/gewählte Präsident als auch die designierten Mitglieder der Kommission bei der Vorbereitung auf die offizielle Aufnahme ihrer Tätigkeit beträchtliche Zeit in Brüssel, Luxemburg und/oder Straßburg verbringen müssen.
Konkret hat der Kandidat für das Amt des Präsidenten/gewählte Präsident nach seiner Nominierung Anspruch auf ein Büro in den Räumlichkeiten der Kommission, auf die erforderliche IT-Ausstattung sowie auf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern. Das Gleiche gilt für die designierten Kommissionsmitglieder ab dem Zeitpunkt, zu dem der gewählte Präsident erklärt, dass er sie als Kandidaten für dieses Amt akzeptiert.
Sowohl der Kandidat für das Amt des Präsidenten/gewählte Präsident als auch die designierten Kommissionsmitglieder haben ferner Anspruch auf die Unterstützung der Kommissionsdienststellen, einschließlich der Vertretungen der Kommission in den EU-Mitgliedstaaten, in Bezug auf etwaige Reisen. Die Regeln können in ihrem vollständigen Wortlaut hier online abgerufen werden.
Juncker überträgt Zuständigkeiten von ausscheidenden Kommissaren
Nach dem Ausscheiden von Andrus Ansip und Corina Creţu, die als Abgeordnete ins Europäische Parlament gewechselt sind, hat Kommissionspräsident Juncker heute (Mittwoch) beschlossen, die Ressorts vorübergehend auf Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Hahn zu übertragen. Andrus Ansip war bisher als Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt tätig, und Corina Creţu war für Regionalpolitik zuständig. Mit seiner Erfahrung als stellvertretender Vorsitzender der Energieunion und Projektleiter verfügt Vizepräsident Šefčovič über die notwendige Sachkenntnis und ein gutes Netzwerk, in dessen Rahmen ihm die ideale Person zur Gewährleistung der Kontinuität im digitalen Binnenmarkt während dieser befristeten Zeit zur Verfügung steht.
Kommissar Hahn, zuständig für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, war in seiner früheren Amtszeit der Kommission für die Regionalpolitik zuständig und verfügt daher über alle erforderlichen Kenntnisse und Kontakte, um das Ressort Regionalpolitik vorübergehend verwalten zu können.
Dies steht im Einklang mit Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union und mit Artikel 248 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Präsident über die Organisation der Europäischen Kommission entscheidet. Am Vormittag informierte Präsident Juncker das Europäische Parlament und Ministerpräsident Antti Rinne als derzeitigen Präsidenten des Ratsvorsitzes, Vizepräsident Šefčovič und Kommissar Hahn sowie den Rest des Kollegiums über die sich daraus ergebenden befristeten Arbeitsvereinbarungen.
Links zum Thema:
Europäische Kommission erlässt Übergangsregeln für die Amtsnachfolge des Kommissionspräsidenten und der Kommissionsmitglieder
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.07.2019.
Präsident Juncker beschließt vorübergehende Übertragung von Ressorts nach Amtsniederlegung zweier Mitglieder der Europäischen Kommission
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.07.2019.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.