Umfrage: Mehrheit der Menschen weiß über Rechte als Unionsbürger Bescheid © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

09.07.2020 Brüssel. Die große Mehrheit der Europäerinnen und Europäer (91 Prozent) ist mit dem Begriff „Unionsbürger“ vertraut. Das ist der höchste seit 2007 verzeichnete Bekanntheitsgrad und ein stetiger Anstieg von 87 Prozent im Jahr 2015. Das ist das Ergebnis einer heute (Donnerstag) von der Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie. Darüber hinaus leitet die Europäische Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft und den damit verliehenen Rechten ein.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte: „Ich freue mich, dass immer mehr Europäerinnen und Europäer über ihre mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte Bescheid wissen: Ihr Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ihr Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Europawahlen. Doch die Bürgerinnen und Bürger müssen auch wissen, wie sie ihre Rechte im Falle eines Verstoßes einfordern können. Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Fähigkeit erlangen, sodass sie die Vorzüge Europas uneingeschränkt nutzen können.“

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher, ergänzte: „Die Förderung der Unionsbürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Geschehen bleibt eine der obersten Prioritäten der Kommission. Es ist daher sehr ermutigend zu sehen, dass eine überwältigende Mehrheit der Europäerinnen und Europäer weiß, was es konkret bedeutet, Bürger der Europäischen Union zu sein. Die Europäische Kommission bemüht sich außerdem sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch künftig alle Rechte in Anspruch nehmen können, die ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht. Dies gilt insbesondere angesichts der COVID-19-Pandemie, wo es ganz besonders darauf zu achten gilt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“

Wichtigste Erkenntnisse aus der Umfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie

1. Die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte sind allgemein bekannt

Der Umfrage zufolge kennen mehr als sechs von zehn Europäern (65 Prozent) den Begriff „Unionsbürgerschaft“ und seine Bedeutung und weitere 26 Prozent haben davon schon gehört. Die Bürgerinnen und Bürger kennen insbesondere ihr Recht, eine Beschwerde bei den Organen der Europäischen Union einzureichen (89 Prozent), das Recht, sich in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU aufzuhalten (85 Prozent) und ihr Recht bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat wie ein Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden (81 Prozent). Wenngleich die Zahl der Europäerinnen und Europäer, die wissen, was sie tun müssen, wenn ihre Rechte als Unionsbürger nicht geachtet werden, stetig wächst, so fühlen sich nur 37 Prozent gut informiert. Das ist ein Zuwachs von 11 Prozentpunkten gegenüber 26 Prozent im Jahr 2015. 92 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie sich an eine EU-Delegation wenden würden, wenn sie Hilfe benötigen und sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten, in dem ihr Heimatland kein Konsulat oder keine Botschaft unterhält.

2. Vorteile der Freizügigkeit in der EU

84 Prozent der Befragten gaben an, dass die Freizügigkeit für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union für die Wirtschaft ihres Landes insgesamt vorteilhaft ist. Dies ist ein Anstieg von 13 Prozentpunkten gegenüber 2015, als 71 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der Freizügigkeit erkannt haben. Diese Eurobarometer-Umfrage wurde durchgeführt, bevor im Großteil der Mitgliedstaaten Ausgangsbeschränkungen im Rahmen von COVID-19 eingeführt wurden.

3. Gute Kenntnis des EU-Wahlrechts

Die Eurobarometer-Umfrage umfasste auch Fragen zum EU-Wahlrecht. Etwas mehr als sieben von zehn Befragten (71 Prozent) wissen, dass ein Unionsbürger, der in einem anderen EU-Land als seinem Herkunftsland lebt, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament hat. Eine große Mehrheit der Befragten gab an, dass sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 eher geneigt gewesen wären, ihre Stimme abzugeben, wenn sie über die Wahlen allgemein und insbesondere über die Auswirkungen der EU auf den Alltag eingehender oder besser informiert worden wären.

4. Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft

Darüber hinaus leitet die Europäische Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft und den damit verliehenen Rechten ein. Der Schwerpunkt dieser Konsultation liegt darauf, Informationen, Erfahrungen und Meinungen über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zu erheben, die in den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft einfließen werden. Angesichts der COVID-19-Pandemie enthält diese Konsultation auch Fragen zu den Auswirkungen der Sofortmaßnahmen auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte. An der Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen bis zum 1. Oktober 2020 beteiligen.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Thema Unionsbürgerschaft und Demokratie, der heute gestarteten öffentlichen Konsultation und einer umfassenderen Konsultation der Interessenträger (die im zweiten Halbjahr 2020 eingeleitet wird) werden in den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft einfließen. In diesem Bericht sollen konkrete Maßnahmen dargelegt werden, die eine weitere Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte, wie der demokratischen Teilhabe und insbesondere der Rechte in grenzübergreifenden Situationen, bewirken können.

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 wird den Europäischen Aktionsplan für Demokratie ergänzen. Beide Dokumente sollen Ende 2020 angenommen werden und haben zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in der EU zu verbessern.

Hintergrund

Nach Artikel 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Kommission rechtlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Unionsbürgerschaft zu veröffentlichen, in dem die Anwendung der Bestimmungen über Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft sowie die neuen Prioritäten in diesem Bereich dargelegt werden. Mit Blick auf die politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission (2019-2024) wird der bevorstehende Bericht über die Unionsbürgerschaft zusätzliche Impulse für die Umsetzung der Prioritäten der Kommission geben, darunter zur Entfaltung, Stärkung und zum Schutz der Demokratie in der Europäischen Union.

Links zum Thema:

Eurobarometer-Flash 485: Unionsbürgerschaft und Demokratie – Bericht, Anhang und Infografik

Öffentliche Konsultation zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten

Website zur Unionsbürgerschaft

Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.