Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland © Euopean Communities 2007, Fotograf Alfred Yaghobzadeh

11.03.2026 Brüssel. Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem hat Deutschland seinen Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht vorgelegt.

Solche Verfahren sollen eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleisten. Gleichzeitig schließt die Kommission 44 Verfahren ab, in denen die Probleme mit den betreffenden Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte mehr notwendig sind.

Kommission fordert Deutschland zur korrekten Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie auf

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und Deutschland ein Aufforderungsschreiben (INFR(2025)2210) zu übermitteln, da das Land die Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) nicht korrekt umgesetzt hat. Wie in der Strategie für die Widerstandsfähigkeit der Wasserwirtschaft hervorgehoben, ist die vollständige Umsetzung der EU-Anforderungen an die Wasserqualität von entscheidender Bedeutung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit durch saubereres Leitungswasser, die Aktualisierung der Wasserqualitätsnormen und die Bekämpfung bedenklicher Schadstoffe wie endokriner Disruptoren und Mikroplastik zu schützen. Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen zur Verringerung von Wasserverlusten, da derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers in der EU während der Verteilung verloren gehen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen und ihre Bestimmungen einzuhalten.

Deutschland hat die Richtlinie in Bezug auf bestimmte Risikobewertungsvorschriften und den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Informationen, darunter Informationen über die Wasserüberwachung und getroffene Abhilfemaßnahmen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu antworten und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

 

Kommission fordert Deutschland auf, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen vollständig in ihr nationales Recht zu übernehmen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland (INFR(2022)0295) und Kroatien (INFR(2022)0306) zu richten , weil sie die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) nicht vollständig in ihr nationales Recht umgesetzt haben.

Die 2019 verabschiedete Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie schreibt vor, dass wichtige Produkte und Dienstleistungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Dazu gehören Telefone, Computer, E-Books, Bankdienstleistungen und elektronische Kommunikation. Die Richtlinie zielt darauf ab, die aktive Teilhabe an der Gesellschaft, einschließlich Bildung und Beschäftigung, zu erhöhen und die Autonomie und Mobilität von rund 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU zu stärken.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Juni 2022 umsetzen, während die Wirtschaftsakteure bis Juni 2025 sicherstellen mussten, dass sie die in der Richtlinie festgelegten gemeinsamen EU-Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Im Juli 2022 richtete die Kommission Mahnschreiben an mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Kroatien, weil sie keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatten.

Im Juli 2024 richtete die Kommission aufgrund der anhaltenden Nichteinhaltung mit Gründen versehene Stellungnahmen an beide Länder. Obwohl Deutschland und Kroatien seitdem einige Fortschritte erzielt haben, zeigt die Bewertung der mitgeteilten Maßnahmen durch die Kommission, dass weiterhin Umsetzungslücken bestehen. Daher hat die Kommission beschlossen, Deutschland und Kroatien zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, in denen die verbleibenden Beanstandungen dargelegt werden.

Die beiden Länder haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen und finanzielle Sanktionen zu beantragen.

 

EU-Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Vorlage ihrer Entwürfe für nationale Gebäudesanierungspläne gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auf

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und Mahnschreiben an Deutschland und weitere 18 EU-Staaten, da sie ihren Entwurf für einen nationalen Gebäudesanierungsplan (NBRP) nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 bei der Kommission eingereicht haben. Die NBRP sind ein wesentliches und strategisches Instrument für die Mitgliedstaaten, um ihren Gebäudebestand bis 2050 in einen leistungsstarken, energieeffizienten und dekarbonisierten Bestand umzuwandeln.

Durch die Schaffung vorhersehbarer Renovierungspläne und klarer langfristiger Zielvorgaben werden diese Pläne die vollständige Umsetzung der neugefassten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2024/1275) unterstützen und für die erforderliche Investitionssicherheit und Vorhersehbarkeit sorgen. Diese Pläne sind entscheidend für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und tragen somit zu niedrigeren Energiekosten bei.

Die rechtzeitige Vorlage der Planentwürfe ermöglicht es der Kommission, die Strategie jedes Mitgliedstaats wirksam zu bewerten und sicherzustellen, dass die endgültigen Pläne umfassend und umsetzbar sind und mit den aktualisierten nationalen und EU-Klimaschutz- und Energiezielen im Einklang stehen.

Die Kommission fordert nun die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Planentwürfe unverzüglich vorzulegen. Diese Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Liegt keine zufriedenstellende Antwort vor, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Links zum Thema:

Vertragsverletzungsverfahren im März: wichtigste Beschlüsse

Quelle: Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland