09.06.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, nachdem der ungarische Medienrat beschlossen hatte, den Antrag des unabhängigen ungarischen Radiosenders Klubradio auf Nutzung von Funkfrequenzen aus höchst fragwürdigen Gründen abzulehnen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht angemessen und intransparent ist und daher gegen EU-Recht verstößt. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass das ungarische Mediengesetz in diesem besonderen Fall in diskriminierender Weise angewandt wurde.
Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für Zuteilung, Verlängerung, Erneuerung und Widerruf dieser Nutzungsrechte unterliegen den EU-Telekomvorschriften, die im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt sind. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung sind zentrale Elemente dieser Vorschriften.
Die EU-Kommission hat heute beschlossen, Ungarn ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu richten.
Links zum Thema:
Vertragsverletzungsverfahren im Juni: die wichtigsten Beschlüsse
Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren
Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.