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Verhandlungsrahmen für Beitrittsgespräche mit Albanien und Nordmazedonien legt Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

02.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat gestern (Mittwoch) ihre Entwürfe der Verhandlungsrahmen für die Beitrittsgespräche mit Albanien und Nordmazedonien vorgelegt. Der Fokus liegt auf grundlegenden Reformen, insbesondere in der Rechtstaatlichkeit. „Die Zukunft dieser Länder liegt eindeutig in der Europäischen Union, und ich bin zuversichtlich, dass sie auf ihrem Weg in die EU die bisherigen Reformen fortsetzen werden“, sagte Olivér Várhelyi‚ EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung.

„Heute ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg Albaniens und Nordmazedoniens in die Europäische Union. Unsere Vorschläge bauen auf der überarbeiteten Erweiterungsmethodik auf, die wir im Februar vorgelegt haben, um für eine stärkere politische Steuerung und für mehr Glaubwürdigkeit, Dynamik und Vorhersehbarkeit im Beitrittsprozess zu sorgen. Ich freue mich auf die Gespräche mit den Mitgliedstaaten und hoffe, dass die ersten Regierungskonferenzen mit den beiden Ländern so bald wie möglich stattfinden“, so Várhelyi weiter.

Die beiden Verhandlungsrahmen bauen auf den Erfahrungen aus früheren Erweiterungen und den laufenden Beitrittsverhandlungen mit anderen Kandidaten auf. Sie stützen sich auf die überarbeitete Erweiterungsmethodik, die sich stärker auf grundlegende Reformen bezieht, beginnend mit der Rechtsstaatlichkeit, der Funktionsweise der demokratischen Institutionen und der öffentlichen Verwaltung sowie der Wirtschaft beider Länder. Die Vorschläge sehen auch eine stärkere politische Steuerung des Beitrittsprozesses sowie die Gruppierung der Verhandlungskapitel zu thematischen Clustern vor.

Der Beitrittsprozess soll vorhersehbarer werden, indem die positiven Auswirkungen, die Fortschritte bei den Reformen haben können, deutlich gemacht werden. Gleichzeitig wird verstärkt auf mögliche negative Folgen im Falle fehlender Fortschritte, eines Stillstands der Verhandlungen oder sogar Rückschritten bei der Umsetzung der Reformen hingewiesen.

Rahmen für die Beitrittsverhandlungen

Mit diesen Rahmen werden die Leitlinien und Grundsätze für die Beitrittsverhandlungen mit den einzelnen Kandidatenländern festgelegt. Die Entwürfe der Verhandlungsrahmen sind in drei Teile gegliedert: 1) Grundsätze für die Beitrittsverhandlungen, 2) Inhalt der Verhandlungen und 3) Verhandlungsverfahren. Ziel der Verhandlungen ist es, dass Albanien und Nordmazedonien bis zum Zeitpunkt des Beitritts den Besitzstand der EU in vollem Umfang übernehmen und seine vollständige Um- und Durchsetzung gewährleisten.

Nächste Schritte

Entsprechend ihrer Zusage vom März, als der Rat den Beschluss zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen fasste, wird die Europäische Kommission die Entwürfe der Verhandlungsrahmen den EU-Mitgliedstaaten vorlegen, die auch einen aktuellen Sachstand zu den seit März von beiden Ländern erzielten Fortschritten erhalten. Sobald die Mitgliedstaaten die beiden Verhandlungsrahmen angenommen haben, wird der turnusmäßig wechselnde Vorsitz des Rates der Europäischen Union den vereinbarten allgemeinen Standpunkt der EU auf der ersten Regierungskonferenz mit jedem der beiden Länder, die den förmlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen markiert, vorstellen. Die Verhandlungsrahmen werden zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht.

Links zum Thema:

Factsheet: EU-Beitrittsprozess – Schritt für Schritt

Infografik – Albanien

Infografik – Nordmazedonien

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.