28.02.2018 Brüssel. Die Europa- und Außenminister der Mitgliedstaaten Europäischen Union (EU) haben sich am Dienstag (27. Februar) bei einer Tagung des Rates der EU (EU-Ministerrat) hinter die Bemühungen der Europäischen Kommission gestellt, die Unabhängigkeit der Justiz in Polen zu sichern. „Der Rat hat ganz nachdrücklich den Dialog und die Position der Kommission unterstützt“, sagte der Erste EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans nach dem Ministertreffen in Brüssel. Es habe einen breiten Konsens im Rat gegeben, dass die Rechtsstaatlichkeit das unverrückbare Fundament der Europäischen Union sei. Der polnische Staatssekretär habe eine baldige Antwort auf die Empfehlungen der EU-Kommission in Aussicht gestellt. „Wir haben jetzt einen echten Dialog, aber ein Dialog ist nur nützlich, wenn er konkrete Ergebnisse bringt“, sagte Timmermans.

Nachdem sich die EU-Kommission fast zwei Jahre lang immer wieder bemüht hat, auf der Grundlage des Rahmens der EU zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips einen konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen, hatte sie im Dezember 2017 festgestellt, dass in Polen die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht. Die EU-Kommission unterbreitete dem Rat der EU daher einen Vorschlag zur Annahme eines Beschlusses nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV).

Die EU-Kommission wurde tätig, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu schützen. Infolge der Justizreformen in Polen steht die Justiz des Landes nun unter der politischen Kontrolle der regierenden Mehrheit. Diese fehlende Unabhängigkeit der Justiz wirft ernste Fragen hinsichtlich der wirksamen Anwendung des EU-Rechts vom Investitionsschutz bis zur gegenseitigen Anerkennung so unterschiedlicher Entscheidungen wie Sorgerechtsbeschlüssen oder Europäischen Haftbefehlen auf.

Die polnische Regierung wurde in der Empfehlung der EU-Kommission aufgefordert, die Probleme innerhalb von drei Monaten zu beheben und der Kommission die hierzu getroffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Frist läuft also noch bis zum 20. März. Die EU-Kommission ist zur Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs mit der polnischen Regierung bereit. Sollte die polnische Regierung die empfohlenen Maßnahmen umsetzen, ist die Kommission bereit, in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ihren begründeten Vorschlag zu überprüfen.

Niemand bestreite das Recht der EU-Mitgliedstaaten, ihre Justiz zu reformieren, sagte Timmermans am Dienstag. Dies dürfe aber nicht dazu führen, die politische Kontrolle über die Justiz zu übernehmen.

Link zum Thema:

Rechtsstaat in Polen bedroht: EU-Kommission löst Artikel 7-Verfahren aus
Die Europäische Kommission sieht in Polen die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb hat die EU-Kommission am Mittwoch (20. Dezember) dem Ministerrat der Europäischen Union (EU) einen begründeten Vorschlag zur Annahme eines Beschlusses nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) unterbreitet. Nachricht vom 21. Dezember 2017 mit Links zu weiterführenden Informationen und Dokumenten zum Thema.