07.03.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland hat die Kommission eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren verschärft: wegen der mangelnden Umsetzung der Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wegen der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelgesetz) und wegen der Nicht-Einhaltung der Vorschriften für Bauprodukte.

Die Kommission leitete gegen Deutschland noch in zwei weiteren Fällen die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein: zum einen, da es die Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht vollständig umsetzt und zum anderen weil es Grenzgängern die Wohnungsbauprämie verwehrt. Schließlich eröffnete die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland, weil es neue Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen erteilt, ohne zuvor transparente und neutrale Auswahlverfahren durchzuführen.

Entscheidungen zu Deutschland

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

Alternative Kraftstoffe: Kommission fordert DEUTSCHLAND nachdrücklich zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auf

Die Kommission hat Deutschland heute nachdrücklich aufgefordert, die europäischen Vorschriften über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) vollständig umzusetzen. Diese Vorschriften, die unter anderem harmonisierte Normen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe enthalten sowie grundlegende Bestimmungen, die die Elektromobilität ermöglichen sollen, spielen eine wichtige Rolle für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes. Außerdem stellen sie darauf ab, die Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. 2014 hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, diese Vorschriften bis zum 18. November 2016 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten darauf reagieren; andernfalls kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Kommission mahnt bei DEUTSCHLAND Achtung der EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr an

Die Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, weil die Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sich negativ auf den Verkauf von Produkten durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken auswirken. Das System fester Preise nach den deutschen Rechtsvorschriften (Arzneimittelgesetz) schränkt die Möglichkeiten der Apotheken ein, Preisnachlässe zu gewähren, und beeinträchtigt daher den Handel zwischen den EU-Ländern. Aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass solche nationalen Vorschriften einen Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs (Artikel 34 bis 36 AEUV) darstellen. Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im November 2013 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die deutschen Behörden eingeleitet. In der Zwischenzeit wurde in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Deutsche Parkinson-Vereinigung (C-148/15 vom 19. Oktober 2016) die Einschätzung der Kommission bestätigt und Deutschland aufgefordert, seine Rechtsvorschriften unverzüglich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Da Deutschland keine Maßnahmen getroffen hat, hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um Abhilfe zu schaffen; andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Bauprodukte: Kommission mahnt bei DEUTSCHLAND und TSCHECHIEN Einhaltung der EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr an

Die Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland und ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Tschechien zu richten und die Länder aufzufordern, die EU-Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) Nr. 305/2011) einzuhalten. Sowohl Deutschland als auch Tschechien haben zusätzliche Anforderungen für bereits gemäß der Verordnung geprüfte und mit einer CE-Kennzeichnung versehene Schutzplanken festgelegt. Durch die Einführung zusätzlicher Anforderungen bei bereits mit einer CE-Kennzeichnung versehenen Erzeugnissen im Rahmen von Vergabeverfahren schaffen die beiden Länder nach Auffassung der Kommission ein Hindernis für den Handel im Binnenmarkt und verstoßen daher gegen EU-Recht. Deutschland und Tschechien haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, kann die Kommission Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien richten.

Kommission ergreift weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Fachkräfte uneingeschränkt vom Binnenmarkt profitieren können

Die Kommission hat heute weitere Schritte in Vertragsverletzungsverfahren gegen 26 Mitgliedstaaten unternommen, um die vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu gewährleisten. Die Kommission hat heute beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 24 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich) sowie ergänzende Aufforderungsschreiben an zwei Mitgliedstaaten (Estland und Lettland) zu übermitteln, weil die nationalen Rechtsvorschriften und die Rechtspraxis dieser Mitgliedstaaten nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) übereinstimmen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der Kommission zu reagieren. Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Estland und Lettland zu richten und die übrigen 24 Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.

Steuern: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Diskriminierung von Grenzgängern bei der Wohnungsbauprämie zu beseitigen

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, da das Land Grenzgängern die Wohnungsbauprämie verwehrt. Steuerpflichtige, die in Deutschland arbeiten und der deutschen Einkommensteuer unterliegen, ihren Wohnsitz aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat haben, werden hinsichtlich dieser Prämie im Vergleich zu gebietsansässigen Steuerpflichtigen benachteiligt. Insbesondere wird die jährliche Wohnungsbauprämie auf Sparleistungen im Prinzip nur Gebietsansässigen gewährt, und sie kann nur für den Erwerb oder den Bau einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden, in Deutschland belegenen Wohnung verwendet werden. Diese Vorschriften könnten daher Steuerpflichtige davon abhalten, von ihren im Vertrag verankerten Rechten in Bezug auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen (Artikel 49 AEUV und Artikel 31 des EWR-Abkommens). Reagiert Deutschland nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission beschließen, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.

Aufforderungsschreiben

Wasserkraftkonzessionen: Kommission fordert acht Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Rechts auf

Die Kommission hat heute beschlossen, Aufforderungsschreiben an sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich) sowie ein zweites ergänzendes Aufforderungsschreiben an Italien zu richten, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge im Bereich der Stromerzeugung aus Wasserkraft im Einklang mit dem EU-Recht vergeben und erneuert werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Rechtsrahmen und die Praxis in den Mitgliedstaaten, die Gegenstand dieser Vertragsverletzungsverfahren sind, nicht vollständig mit der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG), den EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe), der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 und 56 AEUV) in Einklang stehen. Die Vertragsverletzungsverfahren betreffen: Österreich, Deutschland, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich: Die Kommission übermittelt diesen Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben, da sie neue Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen erteilen, ohne zuvor transparente und neutrale Auswahlverfahren durchzuführen. Die Kommission richtet ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Italien, da sie der Auffassung ist, dass die italienischen Behörden es versäumt haben, nach dem Ablauf bestehender Genehmigungen transparente und neutrale Auswahlverfahren für die erneute Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von Wasserkraftanlagen durchzuführen. Die Kommission übermittelt Frankreich und Portugal Aufforderungsschreiben, da sie der Auffassung ist, dass sowohl die Rechtsvorschriften als auch die Praxis der französischen und portugiesischen Behörden gegen EU-Recht verstoßen. Nach den französischen und portugiesischen Rechtsvorschriften können einige Wasserkraftkonzessionen ohne Ausschreibungsverfahren erneuert oder verlängert werden. Die acht betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten; andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.

Links zum Thema:

Vertragsverletzungsverfahren im März: wichtigste Beschlüsse

Factsheet: Vertragsverletzungsverfahren im November: Wichtigste Beschlüsse

Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.