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Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: Kommission unternimmt weitere Schritte zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in Polen © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

03.12.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) im Rahmen ihres monatlichen Pakets Beschlüsse zu Vertragsverletzungsverfahren im Dezember veröffentlicht. Die Beschlüsse betreffen verschiedene Politikfelder und Mitgliedstaaten. 138 Verfahren werden eingestellt. Die Kommission hat unter anderem ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen geschickt, weil die Kommission der Auffassung ist, dass Polen gegen EU-Recht verstößt. Es ist der polnischen Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter gestattet, über Angelegenheiten zu entscheiden, die Richterinnen und Richter unmittelbar betreffen. Neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt es in diesem Monat nicht.

Mit dem Schreiben an Polen wird ein weiterer Beschwerdepunkt zu dem Vertragsverletzungsverfahren hinzugefügt, das am 29. April 2020 wegen Gesetzesreformen betreffend das Justizsystem gegen Polen eingeleitet worden war. Die polnische Regierung muss binnen einem Monat auf das ergänzende Aufforderungsschreiben reagieren.

Hintergrund

Die Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Links zum Thema:

Die gesamte Übersicht der Vertragsverletzungsverfahren nach Politikfeldern

Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren

Fragen & Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.