Visa- und Rückübernahmeabkommen mit Belarus ab heute in Kraft © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

01.07.2020 Brüssel. Heute (Mittwoch) tritt das Visaerleichterungsabkommen und das Abkommen für die Rückübernahme irregulärer Migranten zwischen der EU und Belarus in Kraft. „Heute unternehmen wir einen konkreten Schritt, der die Bürgerinnen und Bürger der EU und von Belarus einander näherbringen wird. Das Visaerleichterungsabkommen wird den Menschen aus der EU und aus Belarus ein freieres Reisen ermöglichen, und das Rückübernahmeabkommen wird auch zur Bekämpfung der irregulären Migration beitragen, was sowohl Belarus als auch der EU zugutekommt“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.

Beide Abkommen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Engagements der EU gegenüber den Menschen und der Zivilgesellschaft in Belarus. Sie ebnen den Weg für eine verbesserte Mobilität der Bürger und tragen zu engeren Beziehungen zwischen der EU und Belarus bei.

Das Visaerleichterungsabkommen erleichtert es belarussischen Bürgern, Kurzzeitvisa für die Einreise in die Europäische Union zu erhalten, wobei die Visumgebühr allgemein auf 35 Euro gesenkt wird und für bestimmte Kategorien von Reisenden entfällt. Die Frist für die Entscheidung über einen Visumantrag durch die Konsulate wird verkürzt.

Mehrere Kategorien von Reisenden, darunter Journalisten, Studierende und Mitglieder offizieller Delegationen, können Mehrfachvisa mit immer längerer Gültigkeitsdauer (bis zu fünf Jahre) erhalten und müssen dafür weniger Belege für den Nachweis des Reisezwecks vorlegen. Belarus hat bereits einseitig Maßnahmen eingeführt, um EU-Bürgern, die in Minsk einreisen, visumfreies Reisen für kurzfristige Aufenthalte zu erleichtern.

Das Hauptziel des Rückübernahmeabkommens besteht darin, Verfahren für die sichere und geordnete Rückkehr von Personen festzulegen, die sich irregulär in der EU oder in Belarus aufhalten, wobei ihre Rechte nach dem Völkerrecht und insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung vollständig eingehalten werden.

In den Abkommen erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung der Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten – einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze – an, die sich aus den für sie geltenden internationalen Übereinkünften ergeben.

Hintergrund

Am 8. Januar 2020 unterzeichneten die EU und Belarus ein Visaerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen. Daraufhin fand auf belarussischer Seite ein Ratifizierungsverfahren statt, in dessen Rahmen beide Abkommen am 2. April 2020 vom Repräsentantenhaus angenommen und vom Rat der Republik der Nationalversammlung von Belarus gebilligt wurden. Auf Seiten der EU erteilte das Europäische Parlament am 13. Mai 2020 seine Zustimmung zum Abschluss der Abkommen, und der Rat schloss ihre Ratifizierung am 27. Mai 2020 förmlich ab.

Neben Belarus hat die EU Visaerleichterungsabkommen mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Nordmazedonien, Georgien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien, Russland und der Ukraine geschlossen. Derzeit bestehen mit 24 Ländern, einschließlich Belarus, förmliche Rückübernahmeabkommen oder praktische Vereinbarungen über die Rückführung und Rückübernahme.

Links zum Thema:

Reisen aus Belarus in die EU

Beziehungen zwischen Belarus und der EU

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Visaerleichterungen und Rückübernahme: EU und Belarus unterzeichnen Abkommen
Presseinformation der EU-Kommission 08.01.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.