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Visaerleichterung und Rückübernahme irregulärer Migranten: EU und Belarus unterzeichnen Abkommen © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

09.01.2020 Brüssel. Die EU und Belarus haben Mittwoch (08. Januar) ein Visaerleichterungsabkommen und ein Abkommen für die Rückübernahme irregulärer Migranten unterzeichnet. „Diese Abkommen sind für unsere weitere Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Sie werden die Mobilität unserer Bürger unter sicheren Rahmenbedingungen verbessern und dazu beitragen, engere Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Belarus aufzubauen. Auf europäischer Seite werden wir nun die Ratifizierungsverfahren rasch voranbringen, damit die Bürger so bald wie möglich in den Genuss der mit den Abkommen verbundenen Vorteile kommen“, so EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.

Die feierliche Unterzeichnung der Abkommen wurde durch EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gemeinsam mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Kroatiens als Ratsvorsitzland, Davor Božinović, für die EU vorgenommen, während Belarus durch seinen Außenminister Wladimir Makei vertreten wurde.

Die im Abkommen zur Vereinfachung der Erteilung von Visa machen es für Bürger aus Belarus leichter, kurzfristige Visa für die EU zu bekommen. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, werden die Visagebühren auf 35 Euro reduziert. Außerdem werden die Dienstleistungsgebühren gesenkt und die Frist für die Konsulate zur Entscheidung über Visaanträge verkürzt.

Hauptziel des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Belarus ist es, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Verfahren für die sichere und ordnungsgemäße Rückkehr von Personen, die sich illegal in der EU oder in Belarus aufhalten, unter uneingeschränkter Wahrung ihrer völkerrechtlichen Rechte festzulegen.

Mehrere Kategorien von Reisenden, darunter Journalisten, Studenten und Mitglieder offizieller Delegationen, sollen Mehrfachvisa mit immer längerer Gültigkeitsdauer erhalten können und dafür weniger Belege für den Nachweis des Reisezwecks vorlegen müssen. Belarus hat einseitig Maßnahmen eingeführt, um EU-Bürgern, die in Minsk einreisen, visumfreies Reisen für kurzfristige Aufenthalte zu erleichtern.

Das Hauptziel des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Belarus besteht darin, gegenseitig Verfahren für die sichere und geordnete Rückkehr von Personen festzulegen, die sich irregulär in der EU oder in Belarus aufhalten, wobei ihre völkerrechtlichen Rechte vollständig eingehalten werden.

Nächste Schritte

Nach der Unterzeichnung werden die Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Der Rat wird dann die Ratifizierung beider Abkommen förmlich abschließen. Auch auf belarussischer Seite ist eine Ratifizierung erforderlich, der die belarussische Nationalversammlung zustimmen muss. Die Abkommen könnten im Juni 2020 (am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Abschluss) in Kraft treten – dies soll am selben Tag geschehen.

Hintergrund

Die Verhandlungen über das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Belarus wurden 2014 offiziell aufgenommen. In der sechsten Gesprächsrunde vom 26. März 2019 erzielten die Parteien eine endgültige Einigung über beide Texte, die am 17. Juni 2019 paraphiert wurden.

In den letzten Jahren wurden die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter ausgebaut. Belarus beteiligt sich aktiv an den multilateralen Formaten der Östlichen Partnerschaft; die Koordinierungsgruppe EU-Belarus tritt zweimal jährlich zusammen, um die Zusammenarbeit zu lenken und die weitere Entwicklung der Beziehungen zu überwachen. Die bilateralen Beziehungen werden durch die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Belarus gestärkt, die derzeit ausgehandelt werden. Damit wird der strategische Rahmen für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren vorgegeben. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte werden weiterhin die Grundlage für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus darstellen.

Seit 2006 hat die EU Visaerleichterungsabkommen mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Nordmazedonien, Georgien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien, Russland und der Ukraine geschlossen.

Derzeit bestehen mit 24 Ländern förmliche Rückübernahmeabkommen oder praktische Vereinbarungen über die Rückführung und Rückübernahme.

Links zum Thema:

Pressemitteilung: Visaerleichterung und Rückübernahme: Die Europäische Union und Belarus unterzeichnen Abkommen

Factsheet zu den Beziehungen zwischen der EU und Belarus

Delegation der Europäischen Union in Belarus

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.