Vizepräsident Katainen darf künftig Stiftung in Finnland führen © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

30.10.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, dass die neue Tätigkeit von Vizepräsident Jyrki Katainen ab Januar 2020 als Präsident der finnischen SITRA mit den ethischen Verpflichtungen ehemaliger Kommissionsmitglieder vereinbar ist. Der Innovationsfonds SITRA ist eine unabhängige öffentliche Stiftung, die unter der Aufsicht des finnischen Parlaments arbeitet. Der Aufsichtsrat von SITRA hatte im September 2019 Vizepräsident Katainen als ihren neuen Präsidenten gewählt. Die beruflichen Tätigkeiten von Kommissaren nach Ablauf ihrer Amtszeit unterliegt ethischen Regeln, die 2018 von der Juncker-Kommission noch einmal verschärft worden waren.

Konkret heißt das, dass Vizepräsident Katainen seine neue Tätigkeit unter folgenden Bedingungen aufnehmen kann:

1) dass er unter allen Umständen den Verpflichtungen zur Integrität und Diskretion nachkommt und die Kollegialität und Vertraulichkeit der von der Kommission während der verbleibenden Amtszeit behandelten Angelegenheiten schützt;

2) dass er für einen Zeitraum von zwei Jahren nach seinem Ausscheiden aus der Kommission die Mitglieder oder Bediensteten der Kommission, für die er in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig war, nicht im Rahmen von SITRAs Angelegenheiten anspricht;

3) dass er die Europäische Investitionsbank, den Europäischen Investitionsfonds und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung für einen Zeitraum von zwei Jahren nach seinem Ausscheiden nicht bei Investitionsentscheidungen unterstützt;

4) dass er keine internen Informationen oder Erkenntnisse, die während seiner Mandate als Mitglied der Kommission gewonnen wurden, für Investitionsentscheidungen der SITRA, einschließlich Veräußerungen, verwendet;

5) dass er keine Informationen offenlegt oder verwendet, die unter die Verpflichtung zum Berufsgeheimnis fallen. Das Verbot der Lobbyarbeit berührt nicht die Möglichkeit, an öffentlichen Veranstaltungen mit Vertretern der genannten Stellen teilzunehmen oder öffentlich zugängliche Informationen auszutauschen und zu diskutieren.

Die heutige Entscheidung folgt der Stellungnahme der Unabhängigen Ethikkommission vom 2. Oktober 2019, die Präsident Juncker gemäß dem Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu diesem Thema konsultiert hat. Darüber hinaus hatte Präsident Juncker bereits seit dem 10. Juli geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine unabhängige Erfüllung der Aufgaben von Vizepräsident Katainen unmittelbar nach seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der SITRA zu gewährleisten, die ebenfalls auf einer Stellungnahme des Unabhängigen Ethikausschusses vom 17. Juni 2019 beruhen und bis zum Ende der Amtszeit von Vizepräsident Katainen in der Kommission bestehen bleiben. Vizepräsident Katainen wird bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission ein Mitglied dieser bleiben.

Hintergrund

Seit 01.02.2018 gilt für alle Kommissare der Juncker-Kommission ein strengerer Verhaltenskodex. Darunter fällt eine Verlängerung der „Karenzzeit“ für Kommissare von 18 auf 24 Monate und auf drei Jahre für den Kommissionspräsidenten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Zudem wurde ein unabhängiger, mit erweiterten Befugnissen ausgestatteter Ethikausschuss geschaffen, der eine strengere Kontrolle gewährleistet und der Kommission in ethischen Fragen beratend zur Seite steht. Dieser Verhaltenskodex ist eines der Ergebnisse des von Präsident Juncker seit Beginn seiner Amtszeit gezeigten Engagements für mehr Transparenz.

Der unabhängige Ethikausschuss

Der unabhängige Ethikausschuss nimmt dabei als beratendes Gremium der Kommission dazu Stellung, ob für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt geplante Tätigkeiten der Kommissionsmitglieder mit den Verträgen vereinbar sind.

Denn, genau wie alle anderen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Kommissionsmitglieder das Recht, nach Ablauf ihrer Amtszeit ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen. Um zu gewährleisten, dass ehemalige Kommissionsmitglieder die Grundsätze der Unabhängigkeit, Integrität und Diskretion weiterhin beachten, ist im Verhaltenskodex ein zweijähriger Prüfungszeitraum (drei Jahre für ehemalige Kommissionspräsidenten) vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder sind verpflichtet, alle ihre beruflichen Tätigkeiten während dieses Zeitraums zu melden. Wenn die beabsichtigte Tätigkeit mit dem früheren Ressort des Kommissionsmitglieds in Verbindung steht, kann die Kommission erst nach Konsultation des unabhängigen Ethikausschusses ihre Zustimmung geben.

Die Kommission trifft ihre Entscheidung dann nach Eingang der Stellungnahme des unabhängigen Ethikausschusses.

Links zum Thema:

COLLEGE MEETING: European Commission authorises Vice-President Katainen to become President of SITRA as of January 2020 subject to certain conditions
Nachricht der EU-Kommission vom 30.10.2019.

Homepage von SITRA

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2018

Unabhängiger Ethikausschuss der Europäischen Kommission

Grundsätze der Unabhängigkeit, Integrität und Diskretion

Übersicht der Beschlüsse über zulässige Berufe ehemaliger EU-Kommissare

Stellungnahme der Unabhängigen Ethikkommission vom 2. Oktober 2019

Stellungnahme des Unabhängigen Ethikausschusses vom 17. Juni 2019

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.