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Vor EU-China-Gipfel: EU und China unterzeichnen Abkommen zum Schutz europäischer geografischer Angaben © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

14.09.2020 Brüssel. Vor dem EU-China-Gipfel haben die EU und China heute (Montag) ein Abkommen unterzeichnet, mit dem jeweils 100 europäische und chinesische geografische Angaben geschützt werden. Das virtuelle Gipfeltreffen beginnt heute um 14 Uhr. Seitens der EU nehmen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, EU-Ratspräsident Charles Michel, der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, und Bundeskanzlerin Angela Merkel für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft teil. Auf chinesischer Seite führt der chinesische Präsident Xi Jinping die Gespräche. Am Ende des Treffens findet um ca. 16 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS verfolgt werden kann.

Themen des EU-China-Gipfels sind der Kampf gegen den Klimawandel, Handels- und Wirtschaftsfragen, die Bewältigung der COVID-19-Pandemie, sowie Menschenrechte.

Zur Unterschrift des Abkommens für geografische Angaben erklärte EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski: „Ich bin stolz darauf, dass ein weiterer Schritt hin zum Inkrafttreten dieses Abkommens vollendet wurde. Das zeigt unsere Entschlossenheit, mit unseren weltweiten Handelspartnern wie China eng zusammenzuarbeiten. Die europäischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe sind bekannt für ihre Qualität und Vielfalt, und es ist wichtig, dass sie auf EU- und auf internationaler Ebene geschützt werden, damit ihre Echtheit gewährleistet ist und ihr Ansehen erhalten bleibt. Dieses Abkommen wird dazu beitragen und gleichzeitig unsere Handelsbeziehungen stärken, was unserem Agrar- und Lebensmittelsektor wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf beiden Seiten zugutekommen wird.“

Das heute unterzeichnete bilaterale Abkommen wurde im November 2019 erstmals unterzeichnet und bringt auf beiden Seiten Vorteile für den Handel und wird die Verbraucherinnen und Verbraucher mit neuen Qualitätserzeugnissen bekannt machen. In dem Abkommen kommt der Wunsch der EU und Chinas zum Ausdruck, den auf den vorherigen Gipfeltreffen EU-China gegebenen Zusagen nachzukommen und die internationalen Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen einzuhalten.

Der chinesische Markt bietet ein hohes Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke. China war im Jahr 2019 mit einem Volumen von 14,5 Milliarden Euro der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU. Außerdem ist China der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 % des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen. Ferner erhalten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher durch dieses Abkommen die Möglichkeit, echte chinesische Spezialitäten zu entdecken.

Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst so bekannte Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Münchener Bier, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma oder Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen mit geografischer Angabe zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).

Das Abkommen wird nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Rat offiziell angenommen. Es wird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten.

Links zum Thema:

Die Seite des Rates zum EU-China Gipfel

Liste der europäischen geschützten geografischen Angaben

Liste der chinesischen geschützten geografischen Angaben

Factsheet zum Abkommen

Die EU-China-Beziehungen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.