26.06.2018 Brüssel – Vor dem am 28. Juni beginnenden Europäischen Rat stehen europäische Lösungen in der Migrationspolitik im Fokus der Debatte. Ein am 26. Juni von der Kommission veröffentlichtes Faktenblatt gibt einen Überblick darüber, wie die von der Kommission 2015 eingeleitete Reform der EU-Asylvorschriften die Sekundärmigration unterbinden und ebenso Solidarität mit besonders betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten kann.

Die EU-Asylreform wird eine menschenwürdige Behandlung von Asylbewerbern, vereinfachte und verkürzte Asylverfahren sowie strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Missbrauch gewährleisten. Fünf von sieben Gesetzesvorschlägen der Kommission stehen bereits kurz vor der Einigung zwischen Parlament und Rat.

Kein Mitgliedstaat darf angesichts von Primär- oder Sekundärmigration allein gelassen oder einem unverhältnismäßig hohen Druck ausgesetzt werden.

Bis zum Abschluss der Reform könnten die Mitgliedstaaten beschließen, einstweilige Maßnahmen anzuwenden, die einige Elemente des künftigen Systems vorausnehmen, um sicherzustellen, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bereits jetzt sichtbar und zeitnah praktiziert wird (einschließlich Umverteilungszusagen, finanzieller und personeller Mittel und anderer Verpflichtungen); ferner könnten sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Sekundärmigration ergreifen (z. B. die Einrichtung angemessener Gewahrsams- und Unterbringungseinrichtungen, in denen die Bearbeitung von Asylanträgen und die unverzügliche Übermittlung von Anträgen unverzüglich geschieht).

Links zum Thema:

Faktenblatt: Wie die künftige Asylreform Solidarität ermöglichen und Sekundärbewegungen angehen wird

Migrationssteuerung – Übersicht der bisherigen Maßnahmen (Vermerk der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2018)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.