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Weniger Dorsch, weniger Hering: Minister der EU-Staaten beschließen Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2020 © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

15.10.2019 Brüssel. In der gestrigen Nacht (14. 10.) haben sich die Fischereiminister der EU-Staaten auf die zulässigen Fangmengen für die zehn wichtigsten Fischbestände in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Gutachten beschloss der Rat, die Quoten für die meisten Fischbestände zu verringern, darunter insbesondere auch für Hering und Dorsch. Es seien schwierige aber notwendige Entscheidungen gewesen, sagte EU-Fischereikommissar Karmenu Vella nach dem Treffen. „Viele Fischbestände und Ökosysteme in der Ostsee sind in einem alarmierenden Zustand.“

Dies sei insbesondere für die lokalen Gemeinden problematisch, die für ihren Lebensunterhalt auf gesunde Bestände angewiesen sind, sagte Vella weiter.

Für westlichen Hering einigten sich die Minister darauf, die erlaubte Fangmenge um 65 Prozent zu senken. Beim westlichen Dorsch sinkt sie um 60 Prozent, in der östlichen Ostsee ist Dorsch nur als Beifang erlaubt. Dorsch-Freizeitfischer können künftig maximal fünf Exemplare am Tag aus dem Wasser ziehen.

Die zulässigen Gesamtfangmengen wurden nur für Hering im Golf von Riga um 11 Prozent erhöht und für Lachs im Golf von Finnland beibehalten.

Da die stark reduzierten Fangmöglichkeiten zu negativen sozioökonomischen Folgen für die betroffene Fischerei führen werden, betonten Ostsee-Anrainer und die Kommission, wie wichtig es ist, eine angemessene Bewältigung der Situation zu gewährleisten.

Hintergrund

Die Fischereiminister der EU-Staaten beschließen jedes Jahr die zulässigen Gesamtfangmengen. Die Europäische Kommission erarbeitet dabei Vorschläge auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen, in denen der Zustand einzelner Bestände untersucht wird.

Grundsätzliches Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die nachhaltige Bewirtschaftung der europäischen Fischbestände. Sie soll gewährleisten, dass Fischerei und Aquakultur umweltverträglich und damit auf lange Sicht wirtschaftlich und sozial tragbar sind – und dabei gesunde Nahrungsmittel für Europas Bürgerinnen und Bürger liefern.

Dazu sind hohe Fangmengen zwar wünschenswert, doch gibt es Grenzen. Die Fischerei darf die Fähigkeit der Schwärme zur Reproduktion nicht beeinträchtigen, damit die Fischbestände langfristig erhalten bleiben.

Links zum Thema:

Presseerklärung des Rates von gestern Nacht

Die Vereinbarung über die Fangmengen für 2020 im Detail

Statement von Kommissar Vella nach dem Treffen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.