26.02.2020 Brüssel. Rekordwerte bei der Beschäftigung, weniger Ungleichgewichte innerhalb der EU und Reformfortschritte bei Finanzdienstleistungen und Arbeitsmarktpolitik – in diesen Bereichen machen die EU-Mitgliedstaaten Fortschritte. Mehr Anstrengungen sind dagegen nötig beim Abbau der Schulden, der Steigerung der Produktivität, Investitionen und Chancengleichheit. Das geht aus der heute (Mittwoch) von der EU-Kommission vorgelegten jährlichen Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten („Winterpaket“) hervor. Dabei hat die EU-Kommission geprüft, wie die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen vom vergangenen Jahr umsetzen. In dem Bericht bewertet sie auch die verbleibenden makroökonomischen Ungleichgewichte, die nach wie vor bei 12 Mitgliedstaaten bestehen, darunter auch Deutschland. Erstmals werden auch die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bewertet.
Der für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: „Die gute Nachricht ist, dass innerhalb der EU bestehende Ungleichgewichte zurückgehen. Auf diesem positiven Trend sollten die Mitgliedstaaten aufbauen und Reformen vorantreiben, um unsere Wirtschaft zukunftsfähig zu machen. Sie müssen Schulden abbauen, ihre Produktivität steigern und die richtigen Investitionen tätigen, um einen gerechten Übergang zu einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft zu ermöglichen. Wir legen heute auch eine gezielte Analyse der Herausforderungen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit vor, um die Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.“
Nicolas Schmit‚ EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Die Beschäftigung verzeichnet in Europa ein Rekordhoch, doch bestehen nach wie vor Ungleichheiten. Wir müssen unseren Kampf für mehr Chancengleichheit intensivieren und dazu die soziale Dimension des Europäischen Semesters stärken und die europäische Säule sozialer Rechte vollständig umsetzen; dies erfordert, dass wir einen Rahmen für gerechte Mindestlöhne vorschlagen, die Kompetenzagenda stärken und die Jugendgarantie überarbeiten. Wenn wir einen ökologischen und digitalen Wandel verwirklichen wollen, bei dem alle mit im Boot sind, sind dies die Grundvoraussetzungen.“
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Wir legen heute den Grundstein dafür, dass die Wirtschaftspolitik und die einschlägigen Maßnahmen der EU künftig verstärkt im Zeichen der Nachhaltigkeit stehen. Die Länderberichte 2020 erfassen die Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und widmen der ökologischen Nachhaltigkeit nunmehr einen eigenen Abschnitt. Dies geht mit der zentralen Ausrichtung des Europäischen Semesters auf wirtschaftliche und soziale Fragen und die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte Hand in Hand. Der Abbau der öffentlichen und privaten Verschuldung schreitet in unterschiedlichem Tempo voran – und auch wenn die Leistungsbilanzdefizite größtenteils korrigiert wurden, geben die hohen Überschüsse nach wie vor Anlass zur Sorge.“
Die im Rahmen der Länderberichte vorgenommene Analyse greift die im Dezember 2019 vorgestellte Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum auf, mit der durch einen Fokus auf wettbewerbsorientierte Nachhaltigkeit sichergestellt werden soll, dass die Wirtschaft den Menschen und dem Planeten gerecht wird. Außerdem wird jeder Mitgliedstaat auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sowie auf sein Abschneiden beim begleitenden sozialpolitischen Scoreboard hin bewertet. Die Länderberichte befassen sich insbesondere mit vier Dimensionen: ökologische Nachhaltigkeit, Produktivitätswachstum, Fairness und makroökonomische Stabilität.
Erstmals werden in den Berichten die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) bewertet und die makroökonomischen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen hervorgehoben, die zu ihrer Umsetzung beitragen können. Zudem werden für jedes Land die Herausforderungen und Chancen analysiert, die sich aus der Klima- und Energiewende ergeben. Festgelegt werden außerdem vorrangige Ziele für die Unterstützung durch den Fonds für einen gerechten Übergang.
Wichtigste Ergebnisse der Länderberichte
Durch den europäischen Grünen Deal soll Europa bis 2050 als erster Kontinent Klimaneutralität erreichen. Die Länderberichte umfassen eine gezielte Analyse von Fragen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit sowie eine Analyse der Reformen und des wichtigsten Investitionsbedarfs in Bereichen wie Energie, Verkehr und Bau, die den Mitgliedstaaten bei der Ausrichtung ihrer politischen Maßnahmen auf diese Priorität als Richtschnur dienen kann.
In den Länderberichten wird hervorgehoben, dass die Arbeitslosenquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen, während Armut und soziale Ausgrenzung aufgrund guter Arbeitsmarktbedingungen weiter zurückgehen. Nichtsdestotrotz wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte voranzutreiben, um sicherzustellen, dass Klimawende und Digitalisierung fair und sozial gerecht bewältigt werden.
Das Produktivitätswachstum stellt – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – weiterhin eine Herausforderung dar. Unzureichende Investitionen, eine alternde Erwerbsbevölkerung und Defizite bzw. Missverhältnisse bei Qualifikationsangebot und -nachfrage hemmen das Potenzialwachstum.
Hinsichtlich ihres Schuldenstands und der Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen befinden sich die einzelnen Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichen Positionen. Der öffentliche Schuldenstand der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist im Durchschnitt wieder gestiegen, womit der rückläufige Trend der letzten Jahre umgekehrt wurde. In einigen Mitgliedstaaten verursacht der hohe öffentliche Schuldenstand Anfälligkeiten.
Einbindung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen
Eine der Neuerungen im Europäischen Semester besteht in der Einbindung der Nachhaltigkeitsziele. Fortan enthält jeder Länderbericht eine zusammenfassende Bewertung der Fortschritte des betreffenden Mitgliedstaats bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sowie einen eigenen Anhang, in dem seine Ergebnisse im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele und der Trend der letzten fünf Jahre dargelegt werden. Insgesamt konnten bei der Verwirklichung fast aller 17 Nachhaltigkeitsziele Fortschritte erzielt werden.
Die Analysen sollen in den kommenden Jahren weiter vertieft werden, damit die Ergebnisse bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und beim Übergang zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft besser erfasst werden können.
Festlegung vorrangiger Ziele für den Fonds für einen gerechten Übergang
Der Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft muss fair und sozial gerecht gestaltet werden. In den Länderberichten werden die Regionen und Sektoren näher beleuchtet, die am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Die Berichte umfassen eine Analyse der mit dem Übergang verbundenen Herausforderungen sowie vorrangige Ziele für die Unterstützung durch den Fonds für einen gerechten Übergang. Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Anstrengungen der EU zur Erreichung von Klimaneutralität niemand zurückgelassen wird.
Reformfortschritte
Die unsicheren Wirtschaftsaussichten machen deutlich, wie wichtig Reformen zur Steigerung des Potenzialwachstums sind. In den Länderberichten werden die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bewertet; dabei handelt es sich um maßgeschneiderte politische Orientierungshilfen, die die Kommission alljährlich vorlegt.
Die Länderberichte zeigen, dass die 2019 angenommenen Empfehlungen in den Bereichen Finanzdienstleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik entschlossen umgesetzt wurden. In Bereichen wie dem Wettbewerb in der Dienstleistungsbranche und der Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist die Umsetzung der Reformen indes nach wie vor gering.
Insgesamt haben die Mitgliedstaaten seit der Einführung des Europäischen Semesters im Jahr 2011 bei der Umsetzung von rund zwei Dritteln der abgegebenen Empfehlungen zumindest einige Fortschritte erzielt.
Die Mitgliedstaaten werden bei der Konzeption und Umsetzung von Reformen durch das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) unterstützt. Die Kommission nimmt heute das SRSP-Jahresarbeitsprogramm für 2020 an, in dem mit der Durchführung von 240 Reformprojekten erstmals in allen 27 Mitgliedstaaten Unterstützung geleistet wird.
Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte
Das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht zielt darauf ab, das Entstehen potenziell schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Stabilität in einem Mitgliedstaat, im Euro-Raum oder in der EU insgesamt beeinträchtigen könnten, zu ermitteln, zu verhindern und zu bekämpfen.
Dem im Dezember 2019 veröffentlichten Warnmechanismus-Bericht 2020 zufolge sollten 13 Mitgliedstaaten einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden, um zu ermitteln, ob sie von Ungleichgewichten betroffen oder bedroht sind. In der Analyse wird untersucht, wie schwerwiegend diese Ungleichgewichte sind, wie ihre Entwicklung verläuft und wie die entsprechenden politischen Maßnahmen aussehen können.
Die Ergebnisse dieser eingehenden Überprüfungen sind in den Länderberichten für die betreffenden Mitgliedstaaten enthalten und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Griechenland, Italien und Zypern weisen nach wie vor übermäßige Ungleichgewichte auf;
- in Deutschland, Irland, Spanien, den Niederlanden, Frankreich, Kroatien, Portugal, Rumänien und Schweden bestehen nach wie vor Ungleichgewichte;
- in Bulgarien gibt es keine Ungleichgewichte mehr.
Aktualisierte beschäftigungspolitische Leitlinien
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Aktualisierung der beschäftigungspolitischen Leitlinien angenommen, in dem die gemeinsamen Prioritäten für die nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen dargelegt werden. Mit einem klaren Fokus auf dem Ziel einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien auf die vier Dimensionen der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum und die Mitteilung der Kommission „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ abgestimmt. Zudem werden die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung integriert. Die aktualisierten Leitlinien gehen nun explizit auf faire, transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von bei Online-Plattformen Beschäftigten ein sowie auf eine gestärkte Rolle der Sozialpartner und auf die Notwendigkeit, die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen stärker in den Blick zu nehmen, wenn es um gerechte Löhne für einen angemessenen Lebensstandard geht.
Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands
Die Kommission hat den fünften Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands angenommen.
In dem Bericht wird festgestellt, dass Griechenland bei der Umsetzung seiner spezifischen Reformzusagen für Ende 2019 gute Fortschritte erzielt hat. Die zusätzlichen Maßnahmen, die derzeit umgesetzt werden oder von der Regierung angekündigt wurden, dürften rechtzeitig vor dem für Mai 2020 geplanten sechsten Bericht über die verstärkte Überwachung abgeschlossen werden. Das erfordert ein kontinuierliches Engagement der griechischen Behörden – insbesondere im Finanzsektor, wo umfangreiche weitere Maßnahmen notwendig sind. Der Bericht wird nun von der Euro-Gruppe erörtert, wird jedoch nicht zu Schuldenmaßnahmen führen.
Nächste Schritte
Die Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden vom Rat erörtert. Die Kommission wird die Zusammenfassung der Ergebnisse der Länderberichte mit dem Europäischen Parlament beraten. In den kommenden Monaten wird die Kommission in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten stehen, um die Standpunkte der nationalen Parlamente, Regierungen, Sozialpartner und anderer Interessenträger zur Analyse und den Schlussfolgerungen der Länderberichte einzuholen.
Im April unterbreiten die Mitgliedstaaten dann ihre nationalen Reformprogramme, in denen die Prioritäten bei den Strukturreformen erläutert sind, und ihre Stabilitätsprogramme (für Länder des Euro-Raums) bzw. Konvergenzprogramme (für Länder, die nicht dem Euro-Raum angehören) mit der jeweiligen mehrjährigen haushaltspolitischen Strategie.
Die Kommission wird ihre Vorschläge für eine neue Runde länderspezifischer Empfehlungen im Frühjahr 2020 vorlegen.
Links zum Thema:
Europäisches Semester – Winterpaket: Fragen und Antworten
Factsheets: Europäisches Semester – Winterpaket
Mitteilung zu den Länderberichten
Fünfter Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands
Jahresarbeitsprogramm für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen
Aktualisierte beschäftigungspolitische Leitlinien
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.