Zusätzliche humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei © Europäische Gemeinschaften, 2001, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

31.10.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission stellt 663 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereit, um weiterhin wichtige Vorhaben im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei durchführen zu können. Davon werden 600 Millionen Euro verwendet, um das bisher größte humanitäre EU-Programm – das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) – fortzusetzen. Dadurch werden die am stärksten gefährdeten Flüchtlinge in der Türkei auch künftig durch eine besondere Debitkarte monatliche Unterstützung erhalten. Mit den restlichen Geldern werden weiterhin Vorhaben in den Bereichen Bildung und wichtige Dienste wie z. B. Gesundheitsversorgung unterstützt.

Hierzu erklärte Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement: „Die Unterstützung durch die EU hat die Lage der in der Türkei aufgenommenen Flüchtlinge spürbar verbessert. Dank der Unterstützung durch die EU können rund 1,7 Millionen Flüchtlinge ihre Grundbedürfnisse decken und über eine halbe Million Flüchtlingskinder eine Schule besuchen. Diese Ergebnisse sprechen für sich. Ich möchte unseren humanitären Partnern vor Ort dafür danken, dass die EU-Hilfe in der Türkei ein Erfolg wurde. Die EU ist entschlossen, weiterhin ihre Verpflichtungen im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei zu erfüllen.“

Durch die Fortsetzung des ESSN-Programms werden die am stärksten gefährdeten Flüchtlinge in der Türkei auch künftig durch eine besondere Debitkarte monatliche Unterstützung erhalten. Dies hilft den Flüchtlingen, ihre Grundbedürfnisse, wie z.B. Miete oder Lebensmittel, zu decken und sich gleichzeitig in die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu integrieren. Mit der EU-Finanzhilfe wird außerdem sichergestellt, dass mehr als eine halbe Million Flüchtlingskinder regelmäßig eine Schule besuchen können und rund 20.000 nicht eingeschulte Kinder die Möglichkeit erhalten, versäumten Unterricht nachzuholen. Andere Formen von Unterstützung, wie z.B. Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Schutzdiensten, können ebenfalls fortgesetzt werden.

Alle humanitären Hilfsgelder der EU werden streng überwacht und ausschließlich durch unsere humanitären Partner bereitgestellt; die Begünstigten der Vorhaben sind bekannt.

Hintergrund

Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde 2015 eingerichtet, nachdem der Europäische Rat eine erhebliche Aufstockung der Mittel zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei gefordert hatte. Sie verfügt über ein Gesamtbudget von 6 Milliarden Euro, aufgeteilt auf zwei gleiche Tranchen in Höhe von jeweils 3 Milliarden Euro.

Von dem Betrag in Höhe von 6 Milliarden Euro wurden über 2,6 Milliarden Euro bereits ausgezahlt, über 4,2 Milliarden Euro vertraglich gebunden und über 5,8 Milliarden Euro zugewiesen; mehr als 90 Vorhaben sind bereits angelaufen. Von den 6 Milliarden Euro werden 2,4 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Mit der humanitären Hilfe der EU in der Türkei sollen insbesondere die am stärksten gefährdeten Flüchtlinge durch Vorhaben zur Gesundheitsversorgung, zur Bildung, zum Schutz und zur Deckung der Grundbedürfnisse unterstützt werden.

Mit den derzeit 95 EU-finanzierten Vorhaben werden mehr als 1,6 Millionen Flüchtlinge bei der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen unterstützt, erhalten mehr als 500.000 Flüchtlingskinder Zugang zu Bildung, werden Schulen und Krankenhäuser gebaut sowie Gesundheits- und Schutzdienste für die Flüchtlinge bereitgestellt.

Neben der humanitären Hilfe liegt der Schwerpunkt der Entwicklungsprojekte im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auf Bildung, Migrationssteuerung, Gesundheit, kommunaler Infrastruktur und sozioökonomischer Unterstützung.

Links zum Thema:

Memo: Fragen und Antworten zum ESSN-Programm

Factsheet – Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

Factsheet – Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.