• Startseite
  • Zweiter Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung: Bürger müssen sich auch in Coronazeiten auf Datenschutz verlassen können
Zweiter Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung: Bürger müssen sich auch in Coronazeiten auf Datenschutz verlassen können © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

20.05.2020 Brüssel. Am kommenden Montag, 25. Mai 2020, gilt die Datenschutz-Grundverordnung seit genau zwei Jahren. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, und EU-Justizkommissar Didier Reynders zogen in einer heute (Mittwoch) veröffentlichten Erklärung Bilanz und betonten die Bedeutung der europäischen Datenschutzvorschriften in Coronazeiten: „Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie ist es wichtiger denn je, dass die Bürger sich darauf verlassen können, dass ihre Daten gut geschützt sind. Sogenannte ‚Tracing-Apps‘, also Applikationen zur Kontaktnachverfolgung, können die Erholung von der Pandemie nur dann wirksam und flächendeckend unterstützen, wenn die Bürger darauf vertrauen, dass ihre Privatsphäre geschützt wird. In diesem Zusammenhang spielen die Datenschutz-Grundverordnung und EU-Datenschutzvorschriften eine entscheidende Rolle.“

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: „Innerhalb der letzten zwei Jahre haben diese neuen Regeln nicht nur den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa revolutioniert, sondern sich auch zu einem weltweiten Vorbild im Bereich des Datenschutzes entwickelt. In einer Welt, in der die Datenverarbeitung eine immer größere Rolle spielt, sorgt die Datenschutz-Grundverordnung dafür, dass die Bürger mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben. Gleichzeitig schafft sie einen Rahmen für vertrauenswürdige Innovation. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Eckpfeiler des digitalen Wandels in Europa.

In diesen zwei Jahren ist das Bewusstsein der Bürger sowie der Unternehmen für die Bedeutung des Datenschutzes gestiegen. Die Kommission hat diese Bewusstseinsschärfung durch Online-Kommunikationsmaßnahmen wie unsere Online-Leitlinien unterstützt. Über 4,3 Millionen Unternehmen und Bürger haben diese abgerufen.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Landschaft in Europa und darüber hinaus verändert. Die Einhaltung der Vorschriften ist jedoch ein dynamischer Prozess und geschieht nicht über Nacht. Die nationalen Datenschutzbehörden, die für die Durchsetzung zuständig sind, sind vielerorts noch nicht voll einsatzfähig. Wir fordern die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Datenschutzbehörden mit angemessenen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Durchsetzungsbefugnisse auch wirksam wahrnehmen können.

Unsere zentrale Priorität für die kommenden Monate ist es, weiterhin für eine ordnungsgemäße und einheitliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Wir werden unsere enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss und den nationalen Datenschutzbehörden sowie mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft fortsetzen, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu begleiten und zu erleichtern. Auf der Grundlage unserer Erfahrungen werden wir in der Lage sein, die sichere Entwicklung neuer Technologien zu steuern. Wir werden weiterhin mit unseren internationalen Partnern zusammenarbeiten, um kohärente Datenschutzstandards zu entwickeln und den sicheren Datenverkehr zu fördern.“

Hintergrund

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein einheitliches EU-Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten von Einzelpersonen, das in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie stärkt das Vertrauen, indem sie natürlichen Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgibt und gleichzeitig den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Seitdem haben die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die neuen Vorschriften durchzusetzen, und stimmen ihre Maßnahmen dank der neuen Kooperationsmechanismen und der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss aufeinander ab. Dieser Ausschuss erstellt unter anderem Leitlinien zu zentralen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung, um die einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften zu unterstützen.

Links zum Thema:

Gemeinsame Erklärung zum zweiten Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung

Online-Leitlinien zu den EU-Datenschutzvorschriften

Infografik: Was Ihr Unternehmen tun muss

Digitale Technologien – mit innovativen Lösungen die Coronakrise meistern

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland