Von der Leyen: „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank an den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht erinnert. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Funktionsfähigkeit des Eurosystems und des Rechtssystems der Union sicherzustellen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer gestern (Sonntag) veröffentlichten Erklärung. „Wir analysieren derzeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir prüfen mögliche nächste Schritte, welche auch die Option von Vertragsverletzungsverfahren umfassen könnten.“
Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Einreisebeschränkung für Reisen in EU soll bis 15. Juni verlängert werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni zu verlängern. Eine entsprechende Aufforderung erging am Freitag an die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder. „Das übergeordnete Ziel bleibt nach wie vor, die Ausbreitung des Coronavirus durch die Begrenzung sozialer Interaktion einzudämmen. Trotz der Fortschritte in vielen europäischen Ländern bleibt die Lage weltweit sehr instabil. Eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmen und die schrittweise Aufhebung von Schutzvorkehrungen sind daher unerlässlich“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.
Kommission will mit Plattform „Fit for Future“ Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen verringern © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) die Plattform „Fit for Future“ ins Leben gerufen. Ziel der Plattform ist es, die geltenden EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern. „Fit for Future“ löst die REFIT-Plattform zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand ab und baut auf den gewonnenen Erfahrungen auf. Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, sagte: „Nach der COVID-19-Pandemie wird es – besonders für kleine und mittlere Unternehmen – noch wichtiger sein, Vorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Wir müssen prüfen, welchen Beitrag die Digitalisierung dazu leisten kann. Unsere Rechtsvorschriften sollen zukunftsgerichtet sein und den neuen Herausforderungen gerecht werden.“
Corona-Pandemie: Kommission schlägt Verschiebung von Besteuerungsregeln vor © Europäische Gemeinschaften, 2001, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Kommission hat am vergangenen Freitag beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1. Juli 2021 statt ab dem 1. Januar 2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die neuen MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten. Die Kommission hat ebenfalls beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vorzuschlagen.