Einreisebeschränkung für Reisen in EU soll bis 15. Juni verlängert werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

11.05.2020 Brüssel. Die Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni zu verlängern. Eine entsprechende Aufforderung erging am Freitag an die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder. „Das übergeordnete Ziel bleibt nach wie vor, die Ausbreitung des Coronavirus durch die Begrenzung sozialer Interaktion einzudämmen. Trotz der Fortschritte in vielen europäischen Ländern bleibt die Lage weltweit sehr instabil. Eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmen und die schrittweise Aufhebung von Schutzvorkehrungen sind daher unerlässlich“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.

Die Aufhebung von Reisebeschränkungen soll schrittweise erfolgen: Wie im gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen betont wird, müssen zunächst die Kontrollen an den Binnengrenzen stufenweise und koordiniert aufgehoben werden, bevor in einem zweiten Schritt die Beschränkungen an den Außengrenzen gelockert werden können.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betonte: „Wir müssen schrittweise und koordiniert vorgehen. Unser oberstes Ziel ist die Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Schengen-Raums der Freizügigkeit, sobald die Gesundheitslage dies zulässt. Die Beschränkungen der Freizügigkeit und Kontrollen an den Binnengrenzen müssen stufenweise aufgehoben werden. Erst dann können wir die Beschränkungen an den Außengrenzen abschaffen und nicht in der EU ansässigen Personen gestatten, nicht unbedingt erforderliche Reisen in die EU durchzuführen.“

Die Reisebeschränkung sowie die Aufforderung zu ihrer Verlängerung gelten für den „erweiterten EU-Raum“, der alle Schengen-Mitgliedstaaten (einschließlich Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien) und die vier assoziierten Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) umfasst – dies sind insgesamt 30 Länder. Die Kommission fordert einen weiterhin koordinierten Ansatz für die Verlängerung, da Maßnahmen an den Außengrenzen nur wirksam sein können, wenn sie von allen EU-Mitgliedstaaten und Schengen-Ländern mit der gleichen Frist und in einheitlicher Weise an allen Grenzen umgesetzt werden.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten nach wie vor bei der Umsetzung der Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU unterstützen, unter anderem auf dem Wege regelmäßiger Videokonferenzen mit den Innenministern. Eine etwaige weitere Verlängerung der Reisebeschränkung über den 15. Juni 2020 hinaus ist von der Entwicklung der epidemiologischen Lage abhängig zu machen.

Hintergrund

Die Kommission forderte die Staats- und Regierungschefs in ihrer Mitteilung vom 16. März 2020 auf, eine vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU für einen anfänglichen Zeitraum von 30 Tagen einzuführen. Am 8. April forderte die Kommission eine Verlängerung der Reisebeschränkung bis zum 15. Mai. Seither haben alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands) und assoziierten Schengen-Länder nationale Entscheidungen zur Umsetzung und Verlängerung dieser Reisebeschränkung getroffen.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die Kommission am 30. März 2020 praktische Hinweise veröffentlicht. Darin wird konkret auf die Umsetzung der vorübergehenden Reisebeschränkung, die Erleichterung von Rückholaktionen aus der ganzen Welt und den Umgang mit Personen eingegangen, die aufgrund von Reisebeschränkungen gezwungen sind, länger in der EU zu bleiben, als ihnen gestattet ist.

Die Reisebeschränkung gilt nicht für Bürgerinnen und Bürger der EU und der assoziierten Schengen-Länder und ihre Familienangehörigen sowie für Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthalt in der EU, die nach Hause zurückkehren wollen. Damit die Beschränkungen das Funktionieren unserer Gesellschaften möglichst wenig beeinträchtigen, sollen die Mitgliedstaaten zudem die Beschränkungen nicht auf bestimmte Kategorien von Reisenden anwenden, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist. Für die Bekämpfung des Coronavirus wichtiges Personal wie Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger/innen, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Forscher/innen und Sachverständige sowie Personal im Gütertransport, Grenzgänger/innen und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sollten weiterhin in die EU einreisen dürfen.

Links zum Thema:

Mitteilung über die zweite Bewertung der Anwendung der vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU, 8. Mai 2020

Fragen und Antworten zum Thema EU-Einreise- und Ausreisebestimmungen während der Pandemie

Mitteilung über die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU, 16. März 2020

Coronavirus: Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, die Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis zum 15. Mai zu verlängern
Presseinformation der EU-Kommission vom 08.04.2020.

Coronavirus: Kommission präsentiert praktische Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU
Presseinformation der EU-Kommission vom 30.03.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland