Von der Leyen: „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

11.05.2020 Brüssel. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank an den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht erinnert. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Funktionsfähigkeit des Eurosystems und des Rechtssystems der Union sicherzustellen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer gestern (Sonntag) veröffentlichten Erklärung. „Wir analysieren derzeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir prüfen mögliche nächste Schritte, welche auch die Option von Vertragsverletzungsverfahren umfassen könnten.“

In der Erklärung von Präsidentin Ursula von der Leyen heißt es weiter: „Das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat zwei Angelegenheiten der Europäischen Union in den Blickpunkt gerückt: das Eurosystem und das europäische Rechtssystem. Wir haben die klare Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai genau zur Kenntnis genommen. In gleicher Weise hält die Europäische Kommission drei Grundprinzipien hoch: dass die Währungspolitik der Union eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ist; dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile der Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind.“ Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte abschließend, die Europäische Union sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die jederzeit gewahrt und verteidigt werden müsse. „Das ist, was uns zusammenhält. Das ist, wofür wir einstehen.“

Links zum Thema:

Die Erklärung der Kommissionspräsidentin

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland