27.02.2019 Straßburg – Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments hat Laura Codruţa Kövesi in geheimer Abstimmung zu seiner Spitzenkandidatin für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts gewählt.

Die Rangfolge der drei in die engere Wahl gekommenen Kandidaten wurde am Mittwoch in einer Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten festgelegt:

Laura Codruţa Kövesi aus Rumänien wurde mit 26 Stimmen zur Spitzenkandidatin gewählt, Jean-François Bohnert aus Frankreich erhielt 22 Stimmen und Andrés Ritter aus Deutschland 1 Stimme.

Am gestrigen Dienstag wurden die Kandidaten von den Abgeordneten in einer Anhörung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten unter Teilnahme der Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle befragt.

Die nächsten Schritte

Der Europäische Generalstaatsanwalt steht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vor und wird vom Europäischen Parlament und vom Rat in gegenseitigem Einvernehmen ernannt.

Das Ergebnis der Abstimmung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten sowie die Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle, dessen Mitglieder ebenfalls Laura Codruţa Kövesi den Vorzug gaben (Abstimmung am Dienstag), wird der Konferenz der Präsidenten (Präsident des Europäischen Parlaments und Fraktionsvorsitzende) übermittelt. Diese wird am 7. März über die nächsten Schritte entscheiden, bevor den Verhandlungen mit dem Rat beginnen.

Hintergrundinformationen zur Europäischen Staatsanwaltschaft

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wird als unabhängige, dezentrale Einrichtung der EU ab Ende 2020 zuständig sein für die Ermittlung und Verfolgung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten wie Betrug, Korruption oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro.

Die Liste der Straftaten könnte künftig erweitert werden, z.B. um den Terrorismus.

Bisher sind der EUStA 22 EU-Mitgliedstaaten beigetreten. Die fünf Länder, die derzeit nicht teilnehmen – Schweden, Ungarn, Polen, Irland und Dänemark – können dies jederzeit tun.

Die EUStA wird ihren Sitz in Luxemburg haben, mit dem Generalstaatsanwalt und einem Kollegium von Staatsanwälten aus allen teilnehmenden Ländern. Sie werden die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen leiten, die von delegierten Staatsanwälten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

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