Aktionärsrechte: Neue Regeln verbessern Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

03.09.2020 Brüssel. Am 03. September treten neue EU-Regeln in Kraft, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionärinnen und Aktionären verbessern sollen. Unter der neugefassten Richtlinie über die Aktionärsrechte sind institutionelle Investoren und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, Informationen über ihre Anlagestrategien und Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen. „Gerade, wenn Sitzungen nicht persönlich stattfinden können, wie wir es in den letzten Monaten erlebt haben, ist es wichtig, die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese neuen Regeln sind ein wichtiges Puzzlestück für die wirksame Anwendung der Richtlinie über Aktionärsrechte“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Er sagte weiter: „Sie werden sicherstellen, dass die Aktionäre alle Informationen in transparenter Weise erhalten, damit sie ihre Befugnisse in vollem Umfang ausüben können – einschließlich der Stimmrechte, wo immer sie sich befinden.“

Die Richtlinie über die Aktionärsrechte soll die Kommunikation börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette, und fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Emittenten oder einem Dritten initiiert werden.

Die heute in Kraft getretene Verordnung zielt darauf ab zu verhindern, dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Aktionärsrechte unterschiedlich umgesetzt werden, was zur Festlegung inkompatibler nationaler Standards führen könnte, die Risiken und Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten erhöhen, ihre Wirksamkeit und Effizienz beeinträchtigen und zu zusätzlichen Belastungen für die Intermediäre führen würde. Die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen sollte eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung sowie die Interoperabilität zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären ermöglichen und so das effiziente Funktionieren der Aktienmärkte der Union sicherstellen.

Die harmonisierte Übermittlung von Informationen wird zu einer effizienten und zuverlässigen Interoperabilität zwischen Intermediären, dem Emittenten und den Aktionären beitragen.

Links zum Thema:

Daily News vom 3. September 2020

Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte

Richtlinie über Aktionärsrechte

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.