06.08.2018 Brüssel – Als Reaktion auf das von den USA aufgekündigte Nuklearabkommen mit Iran und die Wiedereinführung von US-Sanktionen gegen Iran hat die EU ein Abwehrgesetz zum Schutz der EU-Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese aktualisierte Blocking-Verordnung tritt morgen (7.8.) in Kraft, um die Auswirkungen auf die Interessen der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran treiben, abzumildern.

In einer Gemeinsamen Erklärung haben heute (Montag, 06.08.2018) die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens ihr tiefes Bedauern über die US-Entscheidung zur Wiedereinführung der Sanktionen gegen Iran ausgedrückt. „Die Aufrechterhaltung des Nuklearabkommens mit dem Iran ist eine Frage der Einhaltung internationaler Abkommen und der internationalen Sicherheit“ heißt es in der Erklärung.

Die aktualisierte Blocking-Verordnung ist Teil der Unterstützung der Europäischen Union für die weitere uneingeschränkte und wirksame Umsetzung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA), auch Atomabkommen mit Iran genannt. Zu diesem Zweck werden vor allem die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Iran aufrechterhalten, die sich nach der Unterzeichnung des JCPOA und der damit einhergehenden Aufhebung der Nuklearsanktionen normalisiert hatten.

Die Aktualisierung der Blocking-Verordnung wurde von der Kommission am 6. Juni 2018 eingeleitet, als sie die Liste der extraterritorialen Sanktionen, die die USA erneut gegen Iran verhängt haben, in den Geltungsbereich aufnahm. Daraufhin hatten das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit für eine Überprüfung. Da keine der Institutionen Einwände erhoben hat, wird die Aktualisierung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 7. August in Kraft.

Mehr zur Blocking-Verordnung

Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Ferner untersagt die Verordnung Personen aus der EU, sich an diese Sanktionen zu halten, es sei denn, die Kommission hat dies ausnahmsweise genehmigt, wenn durch die Nichteinhaltung die Interessen dieser Personen oder der Union schwer geschädigt würden. Die Genehmigungen werden nach vereinbarten Kriterien erteilt, die ebenfalls am 7. August bekanntgegeben werden.

Um die EU-Unternehmen bei der Umsetzung der aktualisierten Blocking-Verordnung zu unterstützen, hat die Kommission auch einen Leitfaden veröffentlicht, der das Verständnis der einschlägigen Rechtsakte erleichtern soll.

Nächste Schritte

Die Europäische Union ist fest entschlossen, den JCPOA auch weiterhin vollständig und wirksam umzusetzen, solange Iran seinen Verpflichtungen im Nuklearbereich ebenfalls nachkommt. Die Aufhebung der Nuklearsanktionen, die eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran ermöglicht, stellt eine wesentliche Komponente des JCPOA dar. Zugleich ist die Europäische Union auch entschlossen, an der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten festzuhalten, die nach wie vor ein wichtiger Partner und Verbündeter sind.

Zusätzlich zu der genannten Maßnahme arbeitet die EU in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und anderen Partnern an konkreten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit Iran in wichtigen Wirtschaftssektoren, insbesondere in den Bereichen Banken und Finanzen, Handel und Investitionen, Öl und Verkehr.

Hintergrund

Am 8. Mai gab US-Präsident Trump die Entscheidung bekannt, dass sich die USA aus dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) zurückziehen und sämtliche auf seiner Grundlage aufgehobenen Sanktionen wieder in Kraft setzen werden. Die reaktivierten US-Sanktionen sollen nach einer „Abwicklungsfrist“, die im Falle einiger Sanktionen 90 Tage (bis 6. August 2018) und bei den übrigen Sanktionen 180 Tage (bis 4. November 2018) beträgt, wirksam werden.

Am 18. Mai leitete die Kommission mehrere Schritte ein, um die Interessen europäischer Unternehmen, die in Iran investieren, zu schützen und der EIB die Finanzierung von Tätigkeiten in Iran zu ermöglichen. Damit demonstrierte sie die Entschlossenheit der EU, am JCPOA festzuhalten.

Am 6. Juni verabschiedete die Europäische Kommission Aktualisierungen der Blocking-Verordnung und des Außenmandats der EIB, die nach Ablauf der zweimonatigen Frist für Einwände am 7. August in Kraft treten.

Am 6. Juli fand in Wien auf Ministerebene ein Treffen der Gemeinsamen JCPOA-Kommission  unter Vorsitz der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini statt, an dem die EU, die E3-Länder (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich), Russland, China und Iran teilnahmen. Alle übrigen Parteien des Abkommens bekräftigten ihre Entschlossenheit zu einer weiteren vollständigen Umsetzung des Atomabkommens. Sie befürworteten die jüngsten Bemühungen um eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran und würdigten auch die Bemühungen der EU um die Aktualisierung der Blocking-Verordnung zum Schutz von EU-Unternehmen.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Blocking-Verordnung

Pressemitteilung: Aktualisierte Blocking-Verordnung zur Unterstützung des Atomabkommens mit Iran tritt in Kraft

Die Erklärung der Außenminister im Wortlaut

Das Nuklearabkommen mit Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA)

Beziehungen EU-Iran

Handelsbeziehungen EU-Iran