Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, da Ungarn den Zugang zu Asylverfahren nach Auffassung der Kommission unzulässig beschränkt. Demnach verstoßen neue Asylverfahren, die in ungarischen Rechtsvorschriften als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie festgelegt wurden, gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie. Nach den neuen Verfahren müssen Drittstaatsangehörige, bevor sie internationalen Schutz in Ungarn beantragen können, zunächst in einer ungarischen Botschaft außerhalb der Europäischen Union eine Absichtserklärung abgeben, in der sie ihren Wunsch bekunden, Asyl zu beantragen. Zu diesem Zweck muss Ihnen eine spezielle Einreisegenehmigung erteilt werden.