Kommission überwacht Einfuhren von Bioethanol zum Schutz europäischer Industrie © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

04.11.2020 Brüssel. Ab heute (Mittwoch) führt die Kommission eine Überwachung der Einfuhren von Bioethanol in die EU ein, um negative Auswirkungen von Preisdumping auf europäische Firmen zu verhindern. In der Coronakrise haben die Bioethanoleinfuhren zu niedrigen Preisen erheblich zugenommen. Die europäische Bioethanolindustrie hat Belege dafür vorgelegt, dass ein weiterer Anstieg der Importe dem Sektor wirtschaftlichen Schaden zufügen würde. Die Kommission hat daher unverzüglich Schritte unternommen, um die Importmengen nachzuverfolgen, wodurch die Bioethanolindustrie die Situation besser einschätzen kann. Neben Ethanol sind weitere Industriezweige unter Beobachtung und könnten bald eine Einfuhrüberwachung benötigen.

EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis, sagte: „Unsere Volkswirtschaften sind nach wie vor von den Folgen der Pandemie betroffen, und unser Erholungsprozess sollte nicht durch die verzerrenden Handelspraktiken von Drittländern ins Stocken geraten. Deshalb müssen wir alle Handelsentwicklungen, die sich möglicherweise aus unlauterem Wettbewerb ergeben, genau beobachten. Dies ist heute bei Bioethanol der Fall, aber auch andere Industriezweige könnten schon bald eine Einfuhrüberwachung benötigen, damit sie besser vor diesen unwillkommenen Praktiken geschützt werden können.“

Die Einfuhrüberwachung der Kommission ist keine Maßnahme, die die Importe einschränkt. Sie ermöglicht eine rasche Überwachung der Entwicklung der Einfuhren für bestimmte Produkte. Die Daten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie soll den Industrien helfen, einen besseren Überblick über die Situation in ihrem Sektor zu erhalten, und ihnen faktengestützte Informationen zur Verfügung stellen, damit sie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüfen können.

Die Einführung der Überwachung folgt einem Antrag, den Frankreich im Namen der europäischen Bioethanolindustrie gestellt hat. Die Industrie hat ausreichende Informationen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass es in jüngster Zeit zu einem erheblichen Anstieg der Importe gekommen ist und dass es Hinweise darauf gibt, dass diese Importe eine wirtschaftliche Schädigung verursachen würden.

Das Durchführungsgesetz, das von den Mitgliedstaaten gebilligt und heute veröffentlicht wurde, sieht eine Überwachung aus allen Herkunftsländern für einen Zeitraum von einem Jahr vor. Die Einfuhrstatistiken wird die Kommission monatlich auf ihrer Website der Kommission zur Verfügung stellen.

Da andere Industriezweige in der EU mit vergleichbaren Situationen konfrontiert sein können, bleibt die Kommission offen für die Prüfung aller ordnungsgemäß begründeten Anträge. Europäische Wirtschaftssektoren, die in der Lage sind, ausreichende erste Beweise für erhebliche nachteilige Auswirkungen und Schädigungen zu liefern, die durch einen Anstieg der Einfuhren in jüngster Zeit verursacht wurden, können von der Möglichkeit der Einfuhrüberwachung Gebrauch machen. Auf der Grundlage des EU-Rechtsrahmens sollten diese Anträge jedoch über die EU-Mitgliedstaaten geleitet werden. Die Kommission ist bereit, den Beteiligten angemessene Überwachungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um Handelsdruck auf andere Sektoren der europäischen Wirtschaft zu antizipieren.

Links zum Thema:

Commission introduces surveillance of imports of bioethanol, and remains open to examining requests from other sectors
Presseinformation der EU-Kommission vom 04.11.2020.

EU-Verordnung über eine gemeinsame Einfuhrregelung

Website der Generaldirektion Handel

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.