26.11.2018 Brüssel – Die Mitgliedstaaten haben heute (Montag, 26.11) neue Vorschriften für Arzneifutter- mittel und Tierarzneimittel beschlossen. Die Verord- nung für Arzneifuttermittel soll durch konkrete Maßnahmen zu einer verantwortungsbewussten und umsichtigen Verwendung von Antibiotika bei Tieren führen. Der Rechtsrahmen für Tierarzneimittel wurde an den wissenschaftlichen Fortschritt sowie an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Gleichzeitig haben die Vorschriften über Futtermittel einen erheblichen Einfluss auf die Haltung und Aufzucht von Tieren (einschließlich nicht zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tieren) und auf die Herstellung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Die heutige Verabschiedung einer neuen Gesetzgebung über Tierarzneimittel und Futtermittel durch die EU-Minister stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Resistenz gegen Antibiotika dar. Seit Beginn meines Mandats ist dies eine Priorität, denn in der EU wird die Mehrheit der Antibiotika über den Konsum von Tieren aufgenommen. Ich bin überzeugt, dass die Gesetzgebung große Auswirkungen in Europa, aber auch weltweit haben wird, da sich die EU im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen als führend erweist“.

Die neuen Rechtsvorschriften werden dazu beitragen, einen modernen, innovativen und zweckmäßigen Rechtsrahmen für Tierarzneimittel zu schaffen; Anreize zur Stimulierung von Innovationen zu schaffen; die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln zu erhöhen; die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz zu verstärken; eine wirtschaftlich rentable Produktion von sicherem medizinischem Futter in der gesamten EU zu gewährleisten; die Innovation bei medizinischem Futter zu fördern.

Nachdem der Präsident des Europäischen Parlaments und der österreichischen Ratsvorsitz den Text mitunterzeichnet haben, wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Drei Jahre nachdem sie in Kraft getreten ist, muss die Verordnung umgesetzt werden.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zur Verordnung

Aktionsplan für Antibiotikaresistenz