26.09.2018 Brüssel – Bei einem Treffen heute (Mittwoch, 26.09) mit Michael O’Leary, Vorstandschef von Ryanair, hat EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen auf Wahrung der europäischen Arbeitnehmerrechte bestanden. „Die Einhaltung des EU-Rechts ist nicht etwas, worüber die Arbeitnehmer verhandeln müssen. Es kann auch nicht von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden. Das habe ich Herrn O’Leary heute sehr deutlich gesagt“, so die Kommissarin nach dem Treffen.
„Ich bin nicht gegen Ryanair oder gegen das Billigflugmodell. Doch mit großem Erfolg geht auch eine große Verantwortung einher. Der Binnenmarkt ist kein Dschungel, sondern hat klare Regeln für eine faire Arbeitskräftemobilität und den Arbeitnehmerschutz.“
Das Treffen fand auf Anfrage des Vorstandsvorsitzenden O’Leary statt. Dabei ging es um den aktuellen Streit bei der Fluggesellschaft über die Anwendung des Arbeitsrechts und die von Ryanair bisher ergriffenen Maßnahmen.
Bei dem Treffen bekräftigte Kommissarin Thyssen, dass die EU-Vorschriften über Arbeitsverträge für Flugbesatzungen klar sind: Es ist nicht die Flagge des Flugzeugs, die das anwendbare Recht bestimmt. Entscheidend ist vielmehr der Ort, von dem aus ein Arbeitnehmer morgens startet und am Abend heimkehrt, ohne dass der Arbeitgeber seine Ausgaben decken muss.