• Startseite
  • Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei: Kommission startet Konsultation zu Fangmöglichkeiten für 2022
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei: Kommission startet Konsultation zu Fangmöglichkeiten für 2022 © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Georges Boulougouris

09.06.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die Mitteilung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022“ angenommen. Daraus geht hervor, dass die Fischerei im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals nachhaltiger wird. Virginijus Sinkevičius, zuständiger Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei erklärt: „Dank der unermüdlichen Anstrengungen unserer Fischerinnen und Fischer sind die EU-Fischereien auf dem besten Weg zu einer noch nachhaltigeren Nutzung des Meeres.“ In der Mitteilung werden gleichwohl weitere Anstrengungen zum Schutz der Meeresressourcen gefordert. Interessierte Kreise sind aufgefordert, bis zum 31. August an einer öffentlichen Konsultation teilzunehmen und ihre Ansichten zu den Fangmöglichkeiten für 2022 darzulegen.

„Die Pandemie hat unsere Fischereigemeinschaften zwar hart getroffen, doch hat sich bestätigt, dass ökologische Nachhaltigkeit der Schlüssel zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit ist. Die Lage im Mittelmeer und im Schwarzen Meer erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit, jedoch muss in allen unseren Meeresbecken mehr getan werden, um den Grünen Deal auch in der blauen Wirtschaft zu verwirklichen. Ich zähle darauf, dass alle ihren vollen Beitrag leisten“, so Sinkevičius.

Aus der Mitteilung von 2021 geht hervor, dass insbesondere im Nordostatlantik für die große Mehrheit der Bestände, die mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags bewirtschaftet wurden, Nachhaltigkeit erreicht wurde. Gemeint ist hiermit die maximale Menge Fisch, die Fischer aus dem Meer entnehmen können, ohne die Wiederauffüllung und künftige Produktivität des Bestands zu gefährden. Man spricht dabei von „maximum sustainable yield“ (MSY).

Gesunde Bestände trugen zu einer weiteren Verbesserung der sozioökonomischen Leistung des Sektors bei, der dadurch trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie weiterhin profitabel war. Die Fischerei wurde von der Gesundheitskrise hart getroffen und Schätzungen zufolge verringerte sich der Wert der angelandeten Fische im vergangenen Jahr gegenüber 2019 um 17 %. Die rasche Unterstützung des Sektors durch die Kommission, insbesondere durch die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 136 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, hat dazu beigetragen, die Auswirkungen der Pandemie schnell abzufedern.

Um jedoch gesunde Fischbestände für künftige Generationen zu gewährleisten, müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden. Für den Atlantik und die Ostsee wird die Kommission für nächstes Jahr vorschlagen, bei MSY-bewerteten Beständen die fischereiliche Sterblichkeit weiterhin auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) zu halten bzw. auf dieses Niveau zu verringern und die Bewirtschaftungspläne vollumfänglich umzusetzen, in denen MSY-Wertebereiche für die fischereiliche Sterblichkeit festgelegt sind. Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer liegen die Befischungsraten immer noch beim Doppelten eines nachhaltigen Werts, es ist jedoch eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Es werden große Anstrengungen unternommen, um den Mehrjahresplan für das westliche Mittelmeer und die von der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer angenommenen Maßnahmen weiter umzusetzen. Besonders Augenmerk wird bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 auf die Adria gelegt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen ferner die Durchsetzung und Kontrolle der Einhaltung der Anlandeverpflichtung verstärken, insbesondere durch den Einsatz geeigneter moderner Kontrollinstrumente wie elektronischer Fernüberwachungssysteme, die das wirksamste und kosteneffizienteste Mittel zur Kontrolle der Anlandeverpflichtung auf See darstellen. Die Kommission wird weiterhin mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um eine Einigung über die überarbeitete Fischereikontrollregelung zu erzielen, die den Einsatz dieser Instrumente erleichtern kann. Darüber hinaus wird den Fischerinnen und Fischern nahegelegt, den Einsatz innovativerer und selektiverer Fanggeräte weiter voranzutreiben. Gefördert werden können solche Investitionen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

In ihren Beziehungen zu Drittländern wie Norwegen oder dem Vereinigten Königreich wird die Kommission bei den Fangmöglichkeiten und den damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Sicherung hoher Nachhaltigkeitsstandards eine möglichst enge Abstimmung anstreben. Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Flotten in den betreffenden Gewässern wird dies von entscheidender Bedeutung sein, um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten und faire Wettbewerbsbedingungen für den EU-Wirtschaftszweig zu erreichen. Was die gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich bewirtschafteten Bestände anbelangt, so bietet das Handels- und Kooperationsabkommen eine solide Grundlage für eine nachhaltige gemeinsame Bewirtschaftung von Fischbeständen, sowohl in jährlichen Konsultationen über Fangmöglichkeiten als auch im Rahmen des Sonderausschusses für Fischerei.

Hintergrund

Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Mitteilung, in der sie die Fortschritte beim Zustand der Fischbestände darlegt und eine breit angelegte öffentliche Konsultation zur Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten für das folgende Jahr einleitet. In dieser Mitteilung werden die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei in der EU, das ausgewogene Verhältnis zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten, die sozioökonomische Leistung des Sektors und die Umsetzung der Anlandeverpflichtung bewertet. Außerdem werden die Gründe für den Vorschlag über die Fangmöglichkeiten für das folgende Jahr dargelegt.

Nächste Schritte

Nach der Konsultation wird die Kommission im Herbst ihre Vorschläge für Verordnungen über die Fangmöglichkeiten für 2022 im Atlantik, in der Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer und im Schwarzen Meer vorlegen. Die Vorschläge tragen den Mehrjahresplänen Rechnung und stützen sich auf wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und anderer unabhängiger Gremien sowie auf die wirtschaftliche Analyse des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF).

Die Vorschläge werden auch Anpassungen aufgrund der Umsetzung der Anlandeverpflichtung enthalten. Schließlich wird der Rat der Fischereiminister der Europäischen Union die Vorschläge der Kommission erörtern und die Aufteilung der Fangmöglichkeiten festlegen.

Links zum Thema:

Daily News

Mitteilung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022

Fragen und Antworten

Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.