Ausfuhrgenehmigung für persönliche Schutzausrüstung wird an aktuellen Bedarf angepasst © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

24.04.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) ein neues System für die Ausfuhren von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) veröffentlicht. Damit wird die Liste der ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkte auf Masken, Brillen und Schutzkleidung reduziert und die geographische Ausnahmeregelung auch auf den Westbalkan ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sich zudem zur raschen Erteilung von Genehmigungen für Ausfuhren zu humanitären Zwecken. Die Anpassungen sind das Ergebnis einer sorgfältigen Bewertung der von allen EU-Mitgliedstaaten signalisierten Bedürfnisse.

Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Die Regelung ist Ausdruck unseres anhaltenden Engagements für den Schutz der Gesundheit der Menschen und die Unterstützung humanitärer Maßnahmen und der Bedürfnisse unserer Nachbarn und Handelspartner. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass eine kurze Verlängerung der Anforderungen für Ausfuhren mit diesen Verpflichtungen vereinbar ist. Diese Regelung steht voll und ganz im Einklang mit den Verpflichtungen des G20-Gipfels: Sie ist befristet, zielgerichtet, verhältnismäßig und transparent.“

Die Maßnahmen sind nach wie vor auf 30 Tage befristet und werden den WTO-Partnern im Sinne der Transparenz heute zusammen mit anderen handelsbezogenen Coronavirus-Initiativen der EU mitgeteilt. Die neue Durchführungsverordnung schafft auch einen Rahmen für die Konsultation und Notifizierung der Entscheidung der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission, um sicherzustellen, dass die Ausfuhren dorthin gelangen können, wo sie am dringendsten benötigt werden, und um die Transparenz der Maßnahmen zu erhöhen. Die EU hat die Genehmigung für Ausfuhren von PSA ursprünglich am 15. März eingeführt, um in Zeiten der Coronapandemie eine angemessene Versorgung in der EU zu gewährleisten.

Links zum Thema:

Die Durchführungsverordnung

Coronavirus: Commission adjusts export authorisation scheme for personal protective equipment to suit current needs
Nachricht der EU-Kommission vom 24.04.2020.

Schutzausrüstung: Lieferungen überall in die EU sind möglich, Exporte außerhalb der EU genehmigungspflichtig
Presseinformation der EU-Kommission vom 16.03.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland