01.03.2018 Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (28. Februar) den Entwurf des Austrittsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Mit dem Entwurf des Austrittsabkommens wird der Gemeinsame Bericht der Verhandlungsführer beider Seiten über die Fortschritte in der ersten Phase der Verhandlungen vom 8. Dezember 2017 in konkrete Rechtsbestimmungen umgesetzt. Es wird zudem ein Text für die noch offenen Fragen des Austritts Großbritanniens vorgeschlagen, die in dem Gemeinsamen Bericht vom 8. Dezember 2017 erwähnt, jedoch noch nicht im Einzelnen dargelegt sind. Darüber hinaus enthält der Entwurf den Text zum Übergangszeitraum, der auf den am 29. Januar 2018 vom Rat der EU (Ministerrat) angenommenen Verhandlungsrichtlinien (gemäß Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union – EUV) basiert.

Der Entwurf des Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen – 1. den einleitenden Bestimmungen, 2. Bestimmungen zu den Bürgerrechten, 3. Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, 4. der Finanzregelung, 5. den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen – sowie 6. einem Protokoll über Irland/Nordirland.

Notfalllösung zur Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland

Das Protokoll über Irland/Nordirland konkretisiert die dritte Option im Gemeinsamen Bericht vom 8. Dezember 2017 zur Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland. Dies ist die im Gemeinsamen Bericht dargelegte Notfalllösung, die zur Anwendung kommt, wenn keine anderen gemeinsamen Lösungen gefunden werden. Dieser Entwurf des Protokolls greift den Beratungen über die beiden anderen Optionen nicht vor.

In Artikel 49 des Gemeinsamen Berichts werden in der Tat drei Optionen aufgezeigt, um eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden und die Nord-Süd-Kooperation, die gesamte Inselwirtschaft und den Schutz des Karfreitagsabkommens zu sichern.

Da zwei der drei Optionen nur im Rahmen der Erörterungen über die künftigen Beziehungen in die Praxis umgesetzt werden können, wurde ein Protokoll aufgenommen, in dem rechtlich festgelegt ist, wie die dritte Option operationalisiert werden kann. Diese Option bedeutet, dass das Vereinigte Königreich die vollständige Angleichung an die Vorschriften des Binnenmarkts und der Zollunion beibehält, die jetzt oder in Zukunft die Nord-Süd-Kooperation, die Wirtschaft auf der gesamten Insel und den Schutz des Abkommens von 1998 sichern.

Der Entwurf des Austrittsabkommens wird im Einklang mit der Transparenzpolitik der EU-Kommission im Internet veröffentlicht. Die Kommission hat diesen Textentwurf nun vorgelegt, um zu gewährleisten, dass Zeit für Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und anschließend für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich bleibt. Angesichts der Tatsache, dass das Austrittsabkommen vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs vereinbart und ratifiziert werden muss, ist es wichtig, ausreichend Zeit für die Verhandlungen einzuplanen.

Nächste Schritte

Der Entwurf des Austrittsabkommens wird nun dem Rat der EU (gemäß Artikel 50 EUV) und der Lenkungsgruppe „Brexit“ des Europäischen Parlaments zur Erörterung übermittelt, bevor er dem Vereinigten Königreich für Verhandlungen vorgelegt wird.

Im Hinblick auf seine Tagung am 22. und 23. März hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (gemäß Artikel 50 EUV) das Vereinigte Königreich aufgefordert, mehr Klarheit in seinen Standpunkt zum Rahmen der künftigen Beziehungen zu bringen. Auf der Tagung Ende März werden voraussichtlich zusätzliche Leitlinien verabschiedet.

Das Abkommen nach Artikel 50 EUV muss vom Rat der EU (gemäß Artikel 50 EUV), dem Europäischen Parlament und dem Vereinigten Königreich entsprechend seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften geschlossen werden.

Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union am 30. März 2019 verlassen.

Hintergrund

Am 15. Dezember 2017 hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (gemäß Artikel 50 EUV) die in der Mitteilung der EU-Kommission und im Gemeinsamen Bericht vom 8. Dezember 2017 dargelegten Fortschritte in der ersten Phase der Verhandlungen begrüßt.

Der Europäische Rat forderte die EU-Kommission als Verhandlungsführerin der Union und das Vereinigte Königreich auf, die Arbeiten zu allen Austrittsthemen einschließlich derjenigen, die in der ersten Phase nicht angesprochen wurden, abzuschließen, die erzielten Ergebnisse zu konsolidieren und mit der Ausarbeitung der einschlägigen Teile des Austrittsabkommens zu beginnen. Der Europäische Rat betonte zudem, dass die Verhandlungen in der zweiten Phase nur voranschreiten können, solange alle in der ersten Phase eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden und so schnell wie möglich getreu in Rechtsbestimmungen niedergelegt werden.

Die Leitlinien des Europäischen Rates (gemäß Artikel 50 EUV) vom 29. April 2017 sowie die in den Verhandlungsrichtlinien des Rates der EU vom 22. Mai 2017 aufgestellten allgemeinen Grundsätze und verfahrenstechnischen Regelungen für die Verhandlungsführung gelten für diese Verhandlungsphase in vollem Umfang weiter.

Links zum Thema:

EU-Unterhändler Barnier empört London mit Brexit-Entwurf
Weitere Nachricht vom 1. März 2018 zum Thema.

Brexit: Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf des Artikel 50-Austrittsabkommens
PresseInformation der EU-Kommission vom 28. Februar 2018.

Publication of the draft Withdrawal Agreement between the European Union and the United Kingdom
Memorandum der EU-Kommission vom 28. Februar 2018 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Entwurf des Austrittsabkommens.

Brexit-Verhandlungen
Informationen und Dokumente der EU-Kommission und der Verhandlungsführung der EU über den Ablauf der Verhandlungen nach Artikel 50 EUV und Grundsätze für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Nach dem Brexit: Fragen und Antworten zur Zukunft Großbritanniens und der EU
Informationen und weiterführende Links des EIZ Niedersachsen zum Thema.

Brexit
Nachrichten beim EIZ Niedersachsen rund um das Thema EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.