27.09.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat die Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien am Donnerstagabend begrüßt. Das Votum sei eine Anerkennung der konkreten Fortschritte und damit „von entscheidender Bedeutung als Anreiz für Reformen im Westbalkan und für die Glaubwürdigkeit der EU“, schrieb der EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, auf Twitter. Das Bundestagsvotum ist ein wichtiges Signal für alle Mitgliedstaaten, die am 15. Oktober im Rat „Allgemeinen Rat“ über die Erweiterungspolitik beraten und den EU-Gipfel am 17.-18. Oktober vorbereiten werden.
Die EU-Kommission hatte im Mai im diesjährigen Fortschrittsbericht dem Rat empfohlen, Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien zu eröffnen, da beide Westbalkanstaaten ehrgeizige Reformen in der Justiz und im Kampf gegen Korruption umgesetzt hatten. Durch das Prespa-Abkommen mit Griechenland ist Nordmazedonien das einzige Land in der Region, das seine Streitigkeiten mit seinen Nachbarn beigelegt hat.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich auf dem Juni-Gipfel dazu verpflichtet, im Oktober zu einer „klaren Sachentscheidung“ über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu kommen. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ wird das Thema der EU-Erweiterung auf seiner Tagung am 15. Oktober 2019 erörtern.
Hintergrund
Nordmazedonien ist seit 2005 Kandidatenland und Albanien seit 2014. Der EU-Beitrittsprozess beruht nach wie vor auf festen Kriterien, einer fairen und strikten Konditionalität sowie auf dem Grundsatz der Beurteilung nach den eigenen Leistungen.
Die Strategie für den Westbalkan hat den Beziehungen zwischen der EU und dem Westbalkan neue Impulse verliehen. Die Strategie konzentriert sich auf Bereiche, in denen weitere Reformen und Anstrengungen seitens der Partner des Westbalkans erforderlich sind, sowie auf die verstärkte Unterstützung der EU für die Region. Diese Unterstützung umfasst eine Reihe spezifischer Verpflichtungen, die in sechs Leitinitiativen zusammengefasst sind.
Links zum Thema:
Der Fortschrittsbericht zu Nordmazedonien vom 29. Mai 2019
Der Fortschrittsbericht zu Albanien vom 29. Mai 2019
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.