Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie: Kommission unternimmt weitere Schritte, um Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission hat Mittwoch (21. April) ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger werden in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“
Begrünte Dachflächen und Beamtenaustausch: Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat Mittwoch (21. April) beschlossen, die beiden Europäischen Bürgerinitiativen „Beamtenaustauschprogramm“ und „Begrünte Dachflächen“ zu registrieren. Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Deutsche Bahn und zwei weitere Eisenbahnunternehmen büßen für Schienengüter-Kartell © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat Dienstag (20. April) gegen die Deutsche Bahn (DB), die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Société Nationale des Chemins de fer belges/Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (SNCB) wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht Geldbußen in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro verhängt. „Fairer Wettbewerb gewährleistet, dass Kunden, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, das bestmögliche Angebot erhalten. Ein Kartell zwischen Bahnbetreibern, die Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der gesamten EU anbieten, läuft dem Ziel eines fairen Wettbewerbs grundsätzlich zuwider. Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind“, so Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission.
Mönchengladbach, Lilienthal, Bilbao und Grenoble für nachhaltige Mobilität ausgezeichnet © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Aurore Martignoni

Die beiden deutschen Städte Lilienthal (Niedersachsen) und Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) sowie die spanische Stadt Bilbao und Grenoble in Frankreich sind die diesjährigen europäischen Preisträger für nachhaltige Mobilität. Das gab die EU-Kommission Montag (19. April) als Ergebnis der Europäischen Mobilitätswoche 2020 bekannt. „Mit ihren inspirierenden Projekten zeigen sie, wie Städte und Gemeinden in ganz Europa das Wohlbefinden der Menschen verbessern können, indem sie zu saubereren, umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Reiseoptionen für alle übergehen“, sagte Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr gestern bei der Preisverleihung. Sie lädt andere Städte dazu ein, ihrem Beispiel zu folgen und mit vereinten Kräften „ein Mobilitätssystem für künftige Generationen aufzubauen, das intelligent und belastbar ist und seinen Teil dazu beiträgt, unsere ehrgeizigen Emissionsreduktionsziele zu erreichen.“
Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Masken-Importe wird bis Ende 2021 verlängert © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Adam Berry

Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31. Dezember 2021. Montag (19. April) beschloss die Europäische Kommission, die bestehende Befreiung nicht bis Ende des Monats auslaufen zu lassen, sondern bis Jahresende zu verlängern. Damit werden die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Ausrüstung wie Masken oder Beatmungsgeräten für das medizinische Personal und die Patienten entlastet. Die Einfuhren dieser Güter aus Nicht-EU-Ländern sind nach wie vor erheblich.