Coronavirus: EU und WHO gründen gemeinsamen Förderrat zur schnelleren Entwicklung von Impfstoffen, Tests und Behandlungen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Die Entwicklung und der Einsatz von Impfstoffen, Tests und Behandlungen gegen COVID-19 sollen mit einem gemeinsamen Förderrat von EU und WHO beschleunigt werden. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der WHO-Generaldirektor, Tedros Adhanom Ghebreyesus, haben dazu einen Hochrangigen Förderrat ins Leben gerufen.
Kommission unterstützt entscheidende Plasma-Forschung zur Behandlung von COVID-19 © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Die Kommission wird die Forschung zu Verwendung von Plasma von Patienten, die von COVID-19 genesen sind, mit 4 Millionen Euro unterstützen. Das neue Forschungsprojekt SUPPORT-E soll festzustellen, ob die COVID-19-Konvaleszenzplasma-Transfusion – unter Verwendung von Plasma von Patienten, die sich von der Krankheit erholt haben – eine wirksame und sichere Behandlung darstellt. Die Finanzierung ist Teil der von der Kommission zugesagten 1 Milliarde Euro für Forschung zum Coronavirus, die für die Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmethoden und Diagnoseinstrumenten zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus bereitgestellt werden.
Desinformation: EU-Kommission zieht gemischte Bilanz zum EU-Verhaltenskodex und veröffentlicht Berichte von Facebook, Google, Microsoft, TikTok, Twitter und Mozilla © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) einen Bericht vorgelegt, in dem sie Bilanz zum EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation zieht. Der Kodex sorgt demnach zwar für mehr Transparenz hinsichtlich der Maßnahmen, die die Plattformen gegen Desinformation unternehmen. Gleichzeitig zeigt der Bericht auch Mängel auf, die hauptsächlich auf den selbstregulierenden Charakter des Kodex zurückzuführen sind. Zudem hat die Kommission Berichte von Facebook, Google, Microsoft, TikTok, Twitter und Mozilla veröffentlicht, in denen die Plattformen darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um falschen und irreführenden Informationen entgegenzutreten.
Kommissionsvizepräsident Schinas zum Kampf gegen Antisemitismus: „Lackmustest für Europa“ © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas hat heute (Donnerstag) auf der digitalen Konferenz „Gemeinsam gegen Antisemitismus“ unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft zu mehr Anstrengungen beim Kampf gegen Antisemitismus aufgerufen. „Antisemitismus hat keinen Platz in der Europäischen Union. Zusammen mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verstärken wir unsere Bemühungen, um die Sicherheit jüdischer Gemeinden zu gewährleisten, den zunehmenden antisemitischen Verschwörungstheorien im Netz entgegen zu wirken und in Bildung, Sensibilisierungsmaßnahmen und Forschung zu investieren“, so Vizepräsident Schinas. „Der Kampf für die Normalität jüdischen Lebens erfordert konzertierte Bemühungen seitens aller Mitgliedstaaten. Er ist ein Lackmustest für Europa, wenn es um die Aufrechterhaltung unserer Werte und Vielfalt geht.“
Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: Kommission schafft rechtliche Grundlage für freiwillige Mithilfe von Kommunikationsdiensten © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission hat heute (Donnerstag) eine Übergangsverordnung vorgeschlagen, damit Kommunikationsdienste weiterhin freiwillig dabei mithelfen können, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken und zu entfernen. Diese Übergangsmaßnahme ist notwendig, da mit der vollständigen Anwendung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ab dem 21. Dezember 2020 bestimmte Online-Kommunikationsdienste, wie Webmail oder Messaging-Dienste, in den Anwendungsbereich der e-Privacy-Richtlinie fallen. Diese Richtlinie enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verkehrsdaten zum Zwecke der Aufdeckung des sexuellem Missbrauchs von Kindern im Internet.